Mannheim, 26. September 2018. (red/pro) Die Staatsanwaltschaft Mannheim bestätigte auf Anfrage von RNB Ermittlungen gegen die Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Das Ermittlungsverfahren wird seit Januar 2017 geführt.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim bestehe der Verdacht, “dass die Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH, welche im Auftrag des ebenfalls in Mannheim ansässigen Vereins Forschungsgruppe Wahlen e. V. ein Callcenter im Bereich Meinungsforschung betreibt, eine Vielzahl von sogenannten Scheinselbstständigen zur Durchführung von Telefonumfragen beschäftigt.”
Auf diese Weise sollen den jeweiligen Einzugsstellen Sozialversicherungsbeiträge in noch unbekannter Höhe vorenthalten worden sein. Das Ermittlungsverfahren wurde aufgrund detaillierter Angaben eines anonymen Anzeigeerstatters eingeleitet. Nach RNB-Informationen werden rund 300 Interviewer regelmäßig “beauftragt”.
Die Ermittlungen für die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Mannheim führe das Hauptzollamt Karlsruhe, Finanzkontrolle Schwarzarbeit Heidelberg. Derzeit würden die bei Durchsuchungsmaßnahmen sichergestellten Geschäftsunterlagen ausgewertet, die einzelnen Telefoninterviewer mittels Fragebogen angehört und langjährige Arbeitnehmer als Zeugen vernommen.
Auskunft zum Verdacht einer mutmaßlichen Steuerhinterziehung bestätigte die Staatsanwaltschaft Mannheim nicht. Begründung: “Der von Ihnen gewünschten Auskunftserteilung zu dem von Ihnen genannten Vorwurf der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abgabenordnung stünde § 30 AO (Steuergeheimnis) entgegen.”
Zudem wurden keine Personalien der Beschuldigten genannt. Hier bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 04.08.2017 (1 S 1307/17). Demnach könnten durch die Abwägung des Persönlichkeitsschutzes gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit, keine näheren Angaben gemacht werden. Dieses Urteil war Folge eines Rechtsstreits, den der Mannheimer Morgen gegen das Land Baden-Württemberg geführt hatte. Die Zeitung bestand auf die namentliche Nennung eines Beschuldigten und verlor diesen Rechtsstreit. Wie zu erwarten, werden seither nach Belieben Auskünfte zu Beschuldigten verweigert.
Festnahmen seien im Zuge der Ermittlungen bislang keine erfolgt.