Heidelberg, 26. Oktober 2017. (red/pm) Die Niederschlagswassergebühr in Heidelberg wird neu berechnet. Diese deckt gemeinsam mit der Schmutzwassergebühr die Kosten für die Abwasserbeseitigung. Im November findet eine Befragung der Grundstückseigentümer statt.
Information der Stadt Heidelberg:
„Für Regenwasser, das von Hausdächern und anderen befestigten Flächen in die Kanalisation oder zum Beispiel Versickerungsbecken geleitet wird, erhebt die Stadt Heidelberg seit 2004 eine sogenannte Niederschlagswassergebühr. Diese deckt zusammen mit der Schmutzwassergebühr die Kosten für die Abwasserbeseitigung, das heißt für das Heidelberger Kanalnetz, Kläranlagen und sonstige Anlagen zur Abwasserbehandlung.
Um die Gebühren möglichst gerecht zu verteilen, wird nun der Maßstab für die Niederschlagswassergebühr angepasst: Künftig sollen alle Grundstücksflächen, die Regenwasser in das öffentliche Abwasserbeseitigungssystem einleiten, für die Niederschlagswassergebühr herangezogen werden – je nachdem, wie viel Regenwasser sie einleiten.
„Mit der neuen Berechnungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr sorgen wir für mehr Gleichbehandlung und Gebührengerechtigkeit“, sagt der Finanzbürgermeister und Leiter der Stadtbetriebe Hans-Jürgen Heiß: „Wir können die Grundstücke damit differenzierter betrachten: Je nachdem, wie stark sie das öffentliche Kanalnetz beanspruchen, beteiligen sich die Eigentümer künftig mehr oder weniger an den Unterhaltungskosten. Für die Stadt bedeutet das keine zusätzlichen Einnahmen, sondern die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden gerechter auf alle verteilt.“
Gebührenmaßstab für Niederschlagswassergebühr wird angepasst
Bisher fiel nur für solche Grundstücksflächen eine Niederschlagswassergebühr an, die mehr als 60 Prozent des Regenwassers in den Kanal einleiten. Das heißt: Gründächer oder Schotterrasenflächen zum Beispiel, von denen nur die Hälfte des Regenwassers im Erdreich versickert und die andere Hälfte in den Kanal fließt, waren von der Gebühr befreit.
Auf Beschluss des Gemeinderats vom Dezember 2015 wird der Gebührenmaßstab nun angepasst. Künftig soll die Niederschlagswassergebühr für sämtliche bebauten und versiegelten Flächen anfallen, von denen aus Regenwasser nicht ins Erdreich versickern kann, sondern über eine Anschlussleitung oder oberflächlich über eine angrenzende Straße in das öffentliche Abwasserbeseitigungssystem geleitet wird. Dabei soll – wie in Baden-Württemberg mittlerweile üblich – zwischen nicht wasserdurchlässigen, wenig wasserdurchlässigen und stark wasserdurchlässigen Versiegelungen unterschieden werden: Je wasserdurchlässiger eine Fläche, umso geringer fällt die Gebühr aus.
Aktuell beträgt die Niederschlagswassergebühr in Heidelberg 0,75 Euro pro Quadratmeter überbauter und versiegelter Fläche. Geplant ist, den Gebührenmaßstab rückwirkend anzupassen. Die neue Gebühr wird mit den Gebühren verrechnet, die seit Januar 2016 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erhoben wurden. Eine entsprechende Neufassung der Abwassersatzung wird vorbereitet. Laut Schätzungen wird sich die Niederschlagswassergebühr für die meisten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer kaum ändern oder sogar etwas geringer ausfallen; Grundstücke mit geringversiegelten Flächen werden erstmalig zur Niederschlagswassergebühr herangezogen.
Befragung der Grundstückseigentümer
Um die Niederschlagswassergebühr anhand des neuen Gebührenmaßstabs kalkulieren zu können, muss zunächst der Datenbestand aller versiegelten Flächen überprüft und aktualisiert werden. Hierfür hat die Stadtverwaltung in einem ersten Schritt aktuelle Luftbilder der rund 22.000 Grundstücke in Heidelberg angefertigt. Im zweiten Schritt werden nun alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer angeschrieben: Sie erhalten einen Erhebungsbogen, auf dem sie Angaben zur Entwässerung ihres Grundstücks machen. Auf dieser Basis werden anschließend die Niederschlagswassergebühren festgesetzt.
Die Erhebungsbögen werden im Laufe des Novembers an die Eigentümerinnen und Eigentümer versandt. Diese haben dann drei Wochen Zeit, den Erhebungsbogen auszufüllen. Aufgrund der Vielzahl der Grundstücke im Stadtgebiet wird die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen: Bei der Festsetzung der Niederschlagswassergebühr 2017 wird daher noch die bisherige Flächenberechnung zugrunde gelegt. Später erfolgt eine Korrektur der Bescheide anhand der neuen Flächendaten.
Förderprogramm Nachhaltiges Wassermanagement
Die Stadt Heidelberg fördert Umweltschutzmaßnahmen an privaten Grundstücken und Gebäuden. Mit dem Programm „Nachhaltiges Wassermanagement“ werden Maßnahmen bezuschusst, die dabei helfen, Trinkwasser zu sparen und Regenwasser zu nutzen, zum Beispiel der Einbau von Zisternen, Dachbegrünungen oder die Entsiegelung von Flächen. Mehr Informationen zu dem Förderprogramm gibt es bei der Wohnbauförderung des Technischen Bürgeramtes, Telefon 06221 58-25720 / -25130, oder beim Technischen Umweltschutz des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Telefon 06221 58-45540 oder 58-18050.
Ergänzend: Informationen zur Abwassergebühr finden Sie im Internet unter www.heidelberg.de > Rathaus > Stadtverwaltung > Ämter von A bis Z > Tiefbauamt > Abwassergebühr.
Informationen zum Förderprogramm Nachhaltiges Wassermanagement finden Sie im Internet unter www.heidelberg.de/foerderprogramm.“