Mannheim, 26. August 2015. (red/pol) Am Montag erließ das Amtsgericht Mannheim, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl gegen einen 26-Jährigen, der einer gefährlichen Körperverletzung dringenden tatverdächtig ist – er soll am Sonntag von seinem Balkon aus einem 42-jährigen mit einer Luftdruckpistole ins Gesicht geschossen haben. Die Beweislage erscheint eindeutig.
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Der Beschuldigte soll am Sonntagnachmittag im Quadrat O4 einem 42-Jährigen, der sich vor einer Gaststätte aufhielt, mit einer Luftdruckpistole ins Gesicht geschossen und dabei leicht verletzt haben. Der 26-Jährige soll den Schuss gegen 19.25 Uhr, im Beisein eines 25-jährigen Freundes, vom Balkon einer Wohnung gegenüber der Gaststätte abgegeben haben. Bei der späteren Durchsuchung der Wohnung wurde die Waffe, eine Luftdruckpistole mit dem Kaliber 4,5 Millimeter, aufgefunden und sichergestellt.
Die Beschuldigten waren unmittelbar nach der Tat vorläufig festgenommen worden. Der 25-jährige Mitbeschuldigte wurde nach seiner vorläufigen Festnahme wieder auf freien Fuß gesetzt. Er hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der 26-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, nachdem das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl erlassen hatte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt dauern an.“