Heidelberg, 26. Februar 2021. (red/pm) An der Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021, sollen alle Wahlberechtigten gleichberechtigt teilnehmen können. Diese Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben garantiert Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Information der Stadt Heidelberg:
„An der Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021, sollen alle Wahlberechtigten gleichberechtigt teilnehmen können. Diese Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben garantiert Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Folgende Informationen rund um die Wahl sind für Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen wichtig:
- Stimmzettelschablonen für sehbehinderte und blinde Menschen: Bei der Landtagswahl können blinde und sehbehinderte Menschen mit Hilfe einer sogenannten Stimmzettelschablone und einer Audio-CD ihr Votum selbstbestimmt und barrierefrei abgeben. Kostenlose Stimmzettelschablonen und Hörinformationen zur Landtagswahl können bei der Geschäftsstelle des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins angefordert werden: Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K., Augartenstraße 55, 68165 Mannheim, Telefon 0761 36122, E-Mail: info@bbsvvmk.de. Allen Empfängerinnen und Empfängern von Blindenhilfe schickt die Stadt die Schablone direkt und kostenfrei zu.
- Informationen in leichter Sprache: Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat zur Landtagswahl 2021 eine Broschüre „Einfach wählen gehen!“ in leichter Sprache herausgegeben. Das mit der Lebenshilfe Baden-Württemberg und der Landes-Behindertenbeauftragten herausgegebene 30-seitige Heft vermittelt Grundinformationen über den Landtag, die Parteien, die Bedeutung und den Ablauf der Wahlen in leicht verständlicher Form. Dazu gehören Hinweise zum Ablauf im Wahllokal und zum Wählen per Briefwahl. Ein Verzeichnis schwieriger Wörter rundet die Broschüre ab. Die Broschüre ist kostenlos und kann – auch in größeren Mengen – bestellt werden. Weitere Infos gibt es unter lpb-bw.de > Wahlsystem > Einfach wählen gehen!
- Rollstuhlgerechte Wahllokale: Der Großteil der Wahllokale ist auch für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine Liste der Wahllokale ist online zu finden unter heidelberg.de/wahlen
> Landtagswahl > Wahlgebäude in Heidelberg. Menschen, die in einem barrierefreien Wahlraum wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen zuvor einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen (= Antrag auf Briefwahl). Mit diesem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie bittet die Stadt Heidelberg jedoch darum, regen Gebrauch von der Briefwahl zu machen und diese postalisch oder auf digitalem Weg zu beantragen.
Die Briefwahlunterlagen können beantragt werden per QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, online unter heidelberg.de/wahlen, per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de, unter Telefax 06221 58-49150, schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich.“