Mannheim, 26. April 2019. (red/pm) Seit dem 14. April ist das Wählerverzeichnis für die kommenden Wahlen in Mannheim erstellt. Die daraus erzeugten Wahlbenachrichtigungen für die Europa- und Gemeinderatswahl werden noch bis 5. Mai an die jeweilige Wohnungsanschrift der Wahlberechtigten zugestellt.
Information der Stadt Mannheim:
„Für die Europawahl können Mannheimer EU-Bürgerinnen und -Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit bis zum 5. Mai die Eintragung ins Wählerverzeichnis für die Europawahl beantragen. Sie durften nur für die Gemeinderatswahl automatisch eingetragen werden.
Gemeinderatswahl: Rückkehrer-Regelung
Für die Gemeinderatswahl gibt es als Besonderheit die sogenannte „Rückkehrer-Regelung“. Es handelt sich dabei um eine Ausnahme von der dreimonatigen Mindestwohndauer für Wahlberechtigte. Wer nach dem 26. Februar wieder nach Mannheim zugezogen ist und in den drei Jahren davor schon einmal das Wahlrecht in Mannheim besaß, ist von der Wartezeit befreit und kann auf Antrag sofort ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag kann bis zum 5. Mai oder bei späterem Zuzug unverzüglich gestellt werden. Formulare gibt es im Wahlbüro und bei den Bürgerservices oder im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.
Ist der Briefkasten richtig beschriftet?
Den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden bis spätestens 5. Mai die Wahlbenachrichtigungen an die Wohnungsanschrift zugestellt. Die Zustellung ist nur möglich, wenn der Briefkasten mit allen zum Haushalt zählenden Familiennamen beschriftet ist. Das sollten die Wahlberechtigten rasch prüfen.
Wer bis 5. Mai keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies dann sofort beim Wahlbüro (Sammelnummer 293-9566) überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass er nicht wählen darf.
Wahlbüro öffnet am 25. April
Damit alle Fragen rund um die Wahl einfach und schnell geklärt werden können, wird beim Fachbereich Demokratie und Strategie der Stadt Mannheim, Rathaus E 5, im Sitzungsraum 58a wieder das Wahlbüro eingerichtet. Es ist vom 25. April bis zum 24. Mai geöffnet.
Öffnungszeiten des Wahlbüros:
- 25. April bis 17. Mai: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr
- 20. bis 24. Mai: montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr
- 11. und 18. Mai: 9 bis 13 Uhr
Für alle Fragen zur Wahl stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter dem Telefonsammelanschluss 293-9566 zur Verfügung.
Mannheimer Stadtfest
Wie jedes Jahr findet das beliebte Mannheimer Stadtfest am letzten Maiwochenende und damit am Wahlwochenende statt. Die Bürgerinnen und Bürger sollten dies bei ihrer Planung berücksichtigen.
Stand auf dem Maimarkt
Das Wahlbüro bietet einen Informationsstand auf dem Maimarkt. Dort können sich Interessierte über die bevorstehende Wahl informieren.“