Heidelberg, 26. März 2012. Die Polizei nahm einen 38-jährigen Mannheimer fest. Ein Eppelheimer hatte ihn bei der Heidelberger Polizei angezeigt, ihm mit dem Tod gedroht zu haben, wenn er nicht 20.000 Euro zahle. Der Mannheimer und seine Ehefrau wurden durch ein Mobiles Einsatzkommando der Landespolizeidirektion Karlsruhe vorläufig festgenommen.
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Polizeidirektion Heidelberg:
„Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat vergangenen Freitag Haftbefehl gegen einen 38-jährigen, in Mannheim wohnhaften Mann erwirkt; der im dringenden Verdacht steht, tags zuvor einen in Eppelheim wohnenden 59-Jährigen erpresst zu haben.
Das Opfer hatte bei der Heidelberger Polizei angezeigt, dass es von dem Beschuldigten im Februar 2012 zweimal mit dem Tod bedroht worden war für den Fall, dass es ihm nicht einen Betrag von 20.000 Euro aushändigte. Der Beschuldigte war der Ansicht, dass ihm dieser Betrag aus einer früheren Geschäftsbeziehung zustand.
Das AG Heidelberg hatte diese Forderung im Jahre 2007 in einem Zivilrechtsstreit allerdings als unberechtigt abgewiesen. In dieser Zeit soll es in einem Heidelberger Lokal bereits zu einem Angriff des Beschuldigten auf den Geschädigten gekommen sein.
Als das Opfer am Dienstag (20.März) in einem Telefongespräch erneut zur Zahlung aufgefordert wurde, übernahm eine Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizei die weiteren Ermittlungen wegen Verdachts der Erpressung.
Der 38-jährige Verdächtige und seine Ehefrau wurden am Donnerstagmittag durch ein Mobiles Einsatzkommando der Landespolizeidirektion Karlsruhe vorläufig festgenommen.
Der Beschuldigte machte bei seiner Vernehmung keine Angaben zur Sache. Anschließend wurde er dem Haftrichter vorgeführt und in eine Haftanstalt eingeliefert, nachdem der Richter den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl erlassen hatte.
Die Ehefrau, die im Verdacht steht, Beihilfe zu der versuchten Erpressung geleistet zu haben, wurde nach ihrer Vernehmung auf freien Fuß gesetzt, da gegen sie keine Haftgründe vorliegen.“