Mannheim/Rhein-Neckar. Polizeidirektor Dieter Schäfer leitet die Verkehrspolizei des Polizeipräsidiums Mannheim. Im Interview erteilt er Fahrverboten, mit denen eine Verringerung schadstoffbelasteter Abgase erreicht werden sollen, eine Absage – aus Expertensicht sei das nicht zu kontrollieren. Am 27. Februar will das Bundesverwaltungsgericht bekannt geben, ob Fahrverbote juristisch zulässig sind.
Interview: Hardy Prothmann
Sollte man aus Solidarität mit Halteverboten nun nicht auch Fahrverbote einführen?
Dieter Schäfer: (lacht) Ja, so wie die Forderung nach Kreuzungen mit vier wegführenden Einbahnstraßen zur Hebung der Verkehrssicherheit.
Ok, ernsthaft. Was halten Sie von der Idee der Fahrverbote?
Schäfer: Grundsätzlich wenig. Damit legt man das öffentliche Leben lahm. Abgesehen vom Pendlerverkehr könnten viele Handwerker und Dienstleister nur noch mit Ausnahmegenehmigungen einfahren. Und fast alle bräuchten eine, was die Kontrolle der Fahrverbote absurd machen würde.
Wie viele Fahrzeuge der Polizei dürften nicht mehr einfahren?
Schäfer: Die Frage stellt sich nicht. Wir und auch die anderen BOS-Organisationen können Sonderrechte wahrnehmen.
Wäre die Polizei in der Lage, ein Fahrverbot zu kontrollieren?
Schäfer: Nein.
Wieso nicht?
Schäfer: Weil wir priorisiert vorgehen. Hauptaugenmerk ist für die Verkehrspolizei die Verhinderung von Unfallgefahren. Damit haben wir schon ausreichend zu tun. Der Kontrollvorgang an sich ist nicht sehr zeitaufwändig – aber in der Masse utopisch.
Würde eine blaue Plakette helfen?
Schäfer: Etwas. Die Realität ist: Die Beamten meiner Verkehrsüberwachung im Mannheim stellen pro Jahr etwa 1.000 Verstöße von Fahrern fest, die keine grüne Plakette haben. Und das im Rahmen unserer ganzheitlichen Kontrollen und nicht durch spezielle Kontrollen.
Der Kommunale Ordnungsdienst könnte doch auch kontrollieren?
Schäfer: Nein. Anhalterechte im fließenden Verkehr hat ausschließlich die Polizei.
Wie haben Sie von den möglichen Fahrverboten erfahren? Wurden Sie als Experte dazu gefragt?
Schäfer: Eine interne Diskussion gibt es noch nicht – zumindest nicht im operativen Bereich. Insofern stammen meine Kenntnisse auch nur aus den Medien.
Anm. d. Red.: Wer gegen Fahrverbote verstößt, muss ein Bußgeld von 80 Euro zahlen. Es gibt bislang keinen Punkt in Flensburg.
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