Mannheim, 25. Oktober 2016. (red/pro) Der Mannheimer Stadtrat Christian Hehl (NPD) muss sich am 04. November 2016 vor dem Amtsgericht Mannheim verantworten. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft Mannheim vorgeworfen, illegal mit Amphetaminen gehandelt und gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben.
Den Termin vermeldete die Deutsche Presseagentur bereits gestern – mit Hinweis auf eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim. Wir haben diese nicht erhalten. Dafür heute eine, die auf eine “Vielzahl von Presseanfragen” eingeht, da die Frage offen war, weshalb mögliche Straftaten aus 2010 und 2011 erst Ende 2016 verhandelt werden. Dazu schreibt die Behörde:
Dies gibt Anlaß zu folgender Erklärung:
Das Verfahren wurde im Jahr 2012 aus einem umfangreichen Verfahren gegen insgesamt sieben Beschuldigte abgetrennt. Im Mai 2012 wurde das Verfahren durch den damaligen Dezernenten mit der Begründung eingestellt, dass eine Konkretisierung des Tatvorwurfs zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sei. Erst im Februar 2016 wurde im Rahmen einer Überprüfung festgestellt, dass das Verfahren noch einer abschließenden Bewertung bedurfte. Es wurde daraufhin mit Verfügung vom 25.02.2016 wieder aufgenommen, die Ermittlungen wurden fortgeführt und mit Anklage vom 22.03.2016 an das Amtsgericht Mannheim – Schöffengericht – abgeschlossen. Das Hauptverfahren wurde durch das Amtsgericht Mannheim zwischenzeitlich eröffnet; Termin zur Verhandlung wurde auf den 04.11.2016 und 11.11.2016 (jeweils 08.45 Uhr) bestimmt.
Wir konnten die Staatsanwaltschaft leider telefonisch nicht erreichen. Auch Rückrufe gab es keine. Dabei hätten wir gerne eine brisante Frage gestellt – nämlich die nach der Anklageerhebung und dem möglichen Strafmaß. Strafsachen vor Schöffengerichten liegen in der Regel zwischen zwei und vier Jahren, können letztlich beim Urteil auch darunter liegen.
Sollte also das Strafmaß über ein Jahr Freiheitsstrafe betragen und Herr Hehl dazu verurteilt werden, verliert der Stadtrat sein Recht, das Mandat weiter auszuüben. Das regelt das Strafgesetzbuch § 45:
Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts
(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
(2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.
(3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.
(4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
(5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.
Möglicherweise spielen auch Straftaten aus der Vergangenheit eine Rolle, da Herr Hehl bereits mehrfach verurteilt worden war.
Sollte dies eintreten, würde vermutlich der zweite NPD-Mann auf der Wahlliste als Stadtrat nachrücken können. Das wäre Silvio Waldheim. Die NPD würde den Sitz nur vollständig verlieren, wenn das Bundesverfassungsgericht die Partei verbieten würde. Diese Entscheidung steht aber noch aus und ist offen.