Eppelheim, 25. April 2017. (red/pro) Wie üblich, beginnt auch die Eppelheimer Gemeinderatssitzung mit einer Einwohnerfragestunde. Bürger/innen können Fragen an die Verwaltung stellen, zu Themen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. In der Sitzung von gestern zeigte sich, dass es weniger um Fragen ging, als um Anwürfe gegen den noch amtierenden Bürgermeister Dieter Mörlein. Dazu eine Anmerkung.
Eine Bürgerin steht auf – ausweislich ihres Akzents kommt sie aus Frankreich. Ziemlich ungelenk holt sie aus, zitiert Voltaire und fragt zum Ende, warum der Gemeinderat als Parlament, die Herrschaft des Herrn Mörlein nicht beendet.
Der Auftritt ist peinlich, die Frage noch mehr. Denn sie zeigt, wie ahnungslos diese vorgeblich doch so belesene Bürgerin ist. Voltaire und so. Sie ist vollständig überzeugt von sich – auch, wenn sie in aller Öffentlichkeit Blödsinn redet, denn sie mag hier und da Voltaire gelesen haben, hat aber offenbar noch niemals in die Gemeindeordnung Baden-Württemberg geschaut.
Dort steht in §24, Rechtsstellung und Aufgaben des Gemeinderats:
(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Mißständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
Ein Gemeinderat ist Teil der Verwaltung der Gemeinde und damit Exekutive und nicht, wie die Voltaire-Dame meint, Legislative, was ein Parlament ist. Der Gemeinderat ernennt weder einen Bürgermeister, noch kann der Gemeinderat einen Bürgermeister entlassen. Ein Bürgermeister ist auch kein Regierungschef, sondern ein auf Zeit gewählter politischer Beamter und Leiter der Verwaltung. Als solcher ist er Leiter der Gemeinderatssitzung und qua Amt stimmberechtigtes Mitglied des Gremiums, das das Hauptorgan einer Gemeinde ist.
Fragen der Bürgerschaft sind an die Verwaltung zu richten, nicht an den oder einzelne Gemeinderäte.
Auch die Frage eines anderen Bürgers, ob der Bürgermeister “Pressesprecher” der Gemeinde sei, ist einfach zu beantworten. Als Leiter der Verwaltung ist ausschließlich der Bürgermeister als Verwaltungsleiter befugt und berechtigt, gegenüber der “Presse” Auskunft zu geben – außer, er delegiert die Aufgabe an jemanden, der Pressesprecher ist. Der Bürgermeister kann auch seinen Amtsleitern oder anderen erlauben, mit Medien zu sprechen oder eben nicht. Selbstverständlich kann der Bürgermeister als Vorgesetzter jederzeit diese Möglichkeiten einräumen oder untersagen. Bei Anfragen durch Medien ist die Verwaltung verpflichtet, Auskunft zu erteilen – im Zweifel hat dies der Behördenleiter, also der Bürgermeister zu erledigen. Steht im Landespressegesetz und ist einfach nachzulesen.
Wer so grundlegend nicht-informiert ist, sollte besser sitzenbleiben und den Mund halten, statt sich peinlich aufzuspielen. Andererseits: Artikel 5 Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit und zwar ohne Definition der Qualität. Selbst die dümmste Meinung genießt die Möglichkeit, frei geäußert zu werden.
Auf andere “Fragen” weiterer Einwohner einzugehen, ersparen wir uns. Halten wir es mit Voltaire: “Dummköpfe zu ertragen ist sicherlich der Gipfel der Toleranz.”