Rhein-Neckar-Kreis, 25. Juli 2022. (red/pm) Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19.07.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Information des Rhein-Neckar-Kreis:
„Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19.07.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Die Staffelung ist wichtig, damit die Fahrerlaubnisbehörden nach und nach Anträge abarbeiten können.
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht.
Alte Führerscheine verlieren nach der Umtauschfrist ihre Gültigkeit
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Juli 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Demnach läuft im Januar 2023 die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden.
Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.
Was ist zu tun?
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch).
Welche Unterlagen müssen Sie beim Termin mitbringen?
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
- „alter“ Führerschein
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Gebühr beträgt 30,40 Euro
Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Er wird Ihnen von dort direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.
Weitere Informationen:
Umstellung eines Altführerscheins auf Scheckkartenführerschein
(Erstellt am 20. Juli 2022)“