Hockenheim/Rhein-Neckar, 23. August 2017. (red/pm) Bei einer Routine-Kontrolle des Gesundheitsamts Rhein-Neckar wurde das Aquadrom in Hockenheim kontrolliert. Vor allem Chlor- und PH-Werte müssen stimmen. Beim Aquadrom wurden alle Vorgaben erfüllt.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis:
„Schwimmen und Baden zählt vor allem im Sommer mit zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten. Im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg laden 25 Freibäder mit 68 Becken, 73 Hallenbäder mit 156 Becken, 9 Badeseen und 3 Kleinbadeteiche Groß und Klein zum Trainieren der körperlichen Fitness, zum Planschen und zum Relaxen ein. Alle diese Badestellen werden vom Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für den Stadtkreis Heidelberg zuständig ist, regelmäßig überprüft.
Am Dienstag, 22. August 2017 haben Albert Karras und die Auszubildende Sarah Samuelsen das Aquadrom in Hockenheim unter die Lupe genommen – wie immer unangemeldet. Dieses Bad wird von den Stadtwerken Hockenheim betrieben und erfreut sich großer Beliebtheit. Es wurde 2016 teilweise saniert. Die sanitären Anlagen sind auf dem neuesten Stand – inklusive Behinderteneinrichtungen. Das sehen die Besucher selbst. Was sie nicht sehen, sind die technischen Anlagen, die für das saubere und kühle Nass sorgen. Diese Anlagen und vieles mehr werden von den Hygienekontrolleuren des Gesundheitsamtes überprüft.
Dabei überprüfen die beiden Gesundheitsamtsmitarbeiter die Chlorwerte des Beckenwassers und des Filtrats. „Erfreulicherweise entsprachen an allen untersuchten Probenahmestellen die Werte den Vorgaben“, betont Albert Karras. Im nächsten Untersuchungsschritt hat Sahra Samuelsen die Werte des gebundenen Chlors ermittelt. Das gebundene Chlor ist für den typischen „Schwimmbadgeruch“ verantwortlich und kann teilweise zu Reizerscheinungen führen. Beim Aquadrom lagen die Werte weit unter dem zulässigen Höchstwert, so das Untersuchungsergebnis.
Grundsätzlich erfolgen auch Messungen des pH- Werts an den Probenahmestellen. Der pH- Wert ist in Schwimmbädern mit der wichtigste Parameter. Bei niedrigem pH-Wert kann es zu Hautreizungen kommen, außerdem führt ein niedriger pH-Wert zu Korrosionen an den metallischen Anlageteilen der Wasseraufbereitung. „Ein zu hoher pH-Wert verschlechtert zum einen die Desinfektionswirkung des Chlors, was bedeutet, dass eine größere Menge Chlor zu dosiert werden muss“, erklärt Karras. Zum anderen wird die Wirksamkeit der Flockung, ein Aufbereitungsschritt, eingeschränkt, was dazu führt, dass die Reinigungsleistung des Filters vermindert wird.
„Verunreinigungen, Chlorwerte und pH- Werte ergeben im Zusammenspiel das sogenannte Redoxpotential“, erläutert der Hygienekontrolleur. Anhand dieses Messwertes kann man die „Keimtötungsgeschwindigkeit“ im Beckenwasser ermitteln. Ab 750 Millivolt (mV) werden Keime innerhalb von 30 Sekunden zu 99 Prozent abgetötet. Bei den im Aquadrom durchgeführten Untersuchungen lagen alle Werte deutlich über 750 mV. „Dies bewirkt eine noch schnellere Desinfektion des Schwimm- und Badebeckenwassers“, erläutert der Experte des Gesundheitsamts die Abläufe. Begleitend wird auch die Wassertemperatur der einzelnen Becken ermittelt. Sie war angemessen und im Normbereich für Bäder.
Alle Bäder im Rhein-Neckar-Kreis, auch das Aquadrom in Hockenheim, sind mit Mess- und Regelanlagen ausgestattet, mit denen der Betreiber kontinuierlich die Chlorwerte, die pH- Werte und das Redoxpotential misst und dokumentiert. Bei Bedarf steuern diese Mess- und Regelgeräte die Chlor- und pH- Werte. Deshalb werden vom Gesundheitsamt auch an dieser Stelle die entsprechenden Untersuchungen des Beckenwassers durchgeführt.
Neben der Ermittlung der aktuellen Wasserwerte kann so auch die Funktion der Mess- und Regeltechnik vom Gesundheitsamt kontrolliert und dem Betreiber eventuelle Abweichungen bei den Vergleichsmessungen mitgeteilt werden. Gegebenenfalls sind dann entsprechende Kalibrierungen notwendig.
Neben den Kontrollen der Hygieneparameter wird im Rahmen einer Ortsbesichtigung auch überprüft, ob der Betreiber seine Pflichten erfüllt. Hierzu gehört unter anderem die Führung eines Betriebsbuchs. Darüber hinaus überprüfen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Wasserkreisläufe der Becken einschließlich der Wasseraufbereitung sowie die hygienischen Anforderungen an sonstige Einrichtungen in den Bädern.
Im Rahmen der innerbetrieblichen Kontrolle ist es erforderlich, dass der Betreiber eines Bades regelmäßig mikrobiologische und chemisch-physikalische Untersuchungen – sogenannte Laboruntersuchungen – in Absprache mit dem Gesundheitsamt durchführen lässt. Diese Untersuchungsergebnisse werden routinemäßig an das Gesundheitsamt übermittelt. Bei Auffälligkeiten führen die Gesundheitsamtsmitarbeiter Abstimmungsgespräche durch und leiten entsprechende Abhilfemaßnahmen ein.
„Die Beanstandungen der Bäder im Rhein-Neckar-Kreis und in der Stadt Heidelberg liegen in einem niedrigen Bereich“, freuen sich Karras und Kollegin. Bei der aktuellen Überprüfung des Aquadrom in Hockenheim gab es keinerlei Beanstanden. Neben den in der Freibadesaison bereits durchgeführten Wasserproben durch ein Untersuchungslabor, waren auch die bei der Begehung ermittelten Befunde nicht zu beanstanden und deuteten auf eine hygienisch einwandfreie Wasserqualität hin. „Somit steht dem Sprung ins kühle Nass nichts mehr entgegen“, so Karras und Samuelsen.
Weitere Informationen:
Die Freibäder, Hallenbäder und Badeseen im Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg werden regelmäßig kontrolliert. Dabei werden Wasserproben aus den Becken und dem Bereich der Wasseraufbereitung entnommen und mikrobiologisch untersucht. Diese geben Aufschluss über die Belastung des Badewassers.
Grundlage für die Überwachung der Schwimmbäder durch das Gesundheitsamt ist das Infektionsschutzgesetz, in dem geregelt ist, dass „Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privaten Einrichtungen so beschaffen sein muss, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.“
Genauere Ausführungen werden in den Vorgaben der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes (UBA) „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“ und der DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ gemacht. Für die Badeseen gibt es eine Badegewässerverordnung mit entsprechenden Vorgaben.“