Mannheim/Rhein-Neckar, 25. Juli 2017. (red/pm) Sage und schreibe 185 Millionen Euro wird vermutlich die Sanierung des Nationaltheaters kosten. Die Stadt Mannheim informierte transparent aus der heutigen nicht-öffentlichen Sitzung zu den Details der Kosten und über den geplanten Ablauf. Allerdings: Diese Summe kann die Stadt nicht alleine schultern. Ohne Hilfe vom Land steht man vor einem bislang ungelösten Problem.
Information der Stadt Mannheim:
“Die Generalsanierung des Nationaltheaters Mannheim befindet sich aktuell in der Vorplanung (Leistungsphase 2). Zu dieser Zeit wird erstmals eine realistische Kostenschätzung vom beauftragten Planungsteam abgegeben. Danach wurde ermittelt, dass mit einer Investition in Höhe von jetzt 185 Millionen Euro gerechnet werden muss. Diese Kostenschätzung ergibt sich aus einem derzeit geschätzten Sanierungsaufwand von 86 Millionen Euro, einem Aufschlag von 7,5 Prozent an möglichen Preissteigerungen sowie einem Risikoaufschlag von 30 Prozent für unvorhersehbare Kosten. Hinzu kommen 30 Prozent Nebenkosten für Planung und Steuerung sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Die Kosten für die angenommenen Sanierungsmaßnahmen für Brandschutz und zu erneuernde Bühnentechnik sind dabei auf die maximalen Anforderungen nach derzeitigem Stand berechnet worden. Die Kostenschätzung des Mannheimer Architekturbüros Schmucker und Partner, das das Planungsteam leitet, beruht dabei bereits auf konkret ermittelten Flächen und Bauteilen sowie aktuellen Kostenkennwerten.
Hinzu müssen noch die notwendigen Investitionen in die benötigten Interimsspielstätten addiert werden. Aufgrund der derzeitig teilweise noch nicht abschließend definierten Konzeption der Auslagerung wird von einem weiteren zweistelligen Millionenbetrag ausgegangen. Dabei wird berücksichtigt, dass nach den derzeitigen Erkenntnissen von einer Schließzeit des Theatergebäudes am Goetheplatz von vier Jahren auszugehen ist.
„Dieser Stand der Kostenermittlung verdeutlicht, dass die Stadt Mannheim die Sicherung der Zukunft des Nationaltheaters alleine nicht wird tragen können. Wir werden über finanzielle und strukturelle Perspektiven mit dem Land die Gespräche auf dieser Basis intensivieren“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. Erster Bürgermeister Christian Specht und Kulturbürgermeister Michael Grötsch kündigen an, dass die Planungsvorlaufkosten im Haushaltsentwurf dargestellt werden sollen.
Mit dem Büro Schmucker wurde vereinbart, dass bis Dezember 2017 auf der Basis dieser Kostenschätzung eine Kostenberechnung vorliegen soll. Im Vorfeld der 2018 zu treffenden Entscheidung wird die Stadtverwaltung im Anschluss auf den Gemeinderat zukommen. Dies ist erforderlich, um sowohl die Interimsmaßnahmen weiter vorbereiten als auch den bislang angenommenen Zeitrahmen des Sanierungsbeginns 2020/21 halten zu können.
„Uns ist es wichtig, dass die am letzten Freitag vorgestellte Kostenschätzung für eine Theatersanierung umgehend dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit mitgeteilt wird. Dies schließt keine inhaltliche Festlegung einer Sanierungsentscheidung ein. Hierzu bedarf es der Kostenberechnung, die im Dezember vorliegen wird. Dann wird auch über das weitere Vorgehen diskutiert werden“, erläutert Kulturbürgermeister Michael Grötsch das weitere Vorgehen.
Hintergrund: Vorgehen während der Leistungsphasen
Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom Juni 2015 wurde ein europaweites Vergabeverfahren und eine anschließende Durchführung der Leistungsphasen 1-3 durch die zu beauftragenden Planer initiiert. Das interdisziplinäre Planungsteam, unter der Leitung des Mannheimer Architekturbüros Schmucker und Partner, wurde im Oktober 2016 mit den Planungsleistungen zur Generalsanierung des Nationaltheaters Mannheim beauftragt.
Der Auftrag des Gemeinderatsbeschlusses von 2015 bestand zunächst vorrangig darin, eine Gesamtinvestitionssumme für eine Generalsanierung des Nationaltheaters Mannheim zu ermitteln. Eine weitere und umfassende Bestandserfassung und Entwurfsplanung mit aktualisierter Kostenberechnung soll dann nach Abschluss der Leistungsphase 3 im Dezember 2017 vorliegen. Diese Anforderungen wurden nach der Beauftragung des Planungsteams fortlaufend entsprechend der gesetzlich einzuhaltenden Anforderungen insbesondere des Brand- und Denkmalschutzes konkretisiert.”