Rheinpfalz, 25. April 2017. (red/pm). Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz- Kreises informiert über die Entsorgung von Buchsbäumen, welche vom Buchsbaumzünsler befallen sind.
Information des Rheinpfalz-Kreises:
“Beim Buchsbaumzünsler handelt es sich um eine Schmetterlingsart, die vor einigen Jahren nach Deutschland eingeschleppt wurde. Ihre Raupe ruft inzwischen erhebliche Fraßschäden an Buchsbaumpflanzen hervor.
Eine Bekämpfung mit Schädlingsbekämpfungsmitteln ist schwierig, weshalb oftmals nur das gründliche Entfernen und Entsorgen der befallenen Pflanzen beziehungsweise Pflanzenteile bleibt. Um eine Neuansteckung oder Weiterverbreitung des Schädlings zu verhindern, muss ein geeigneter Entsorgungsweg gewählt werden.
Buchsbaumkleinmengen können grundsätzlich in die Biotonne gegeben werden. Darüber hinaus wird befallenes Pflanzenmaterial von Privathaushalten des Rhein-Pfalz- Kreises in haushaltsüblichen Kleinmengen bis zu einem Quadratmeter pro Woche kostenlos auf den Wertstoffhöfen angenommen. Auch die Hecken- und Baumschnittsammlung nimmt befallenen Buchsbaum mit.
Eigener Kompost ist ungeeignet
In beiden Fällen gelangt das Pflanzenmaterial zusammen mit den übrigen Grünabfällen in einen großtechnischen Kompostierungsprozess, wo eine sichere Abtötung der Schädlinge gewährleistet ist. Großmengen sowie Pflanzen aus gewerblicher Herkunft sind gegen ein geringes Entgelt am Biokompostwerk Mutterstadt anzuliefern.
Zur Eigenkompostierung im heimischen Garten ist vom Buchsbaumzünsler befallenes Material hingegen nicht geeignet. Die Bedingungen im Komposthaufen oder im Komposter reichen oft nicht aus, um sämtliche Schädlinge und ihre Gelege abzutöten, so dass eine Weiterverbreitung zu befürchten wäre.”