Mannheim, 25. März 2015. (red/ms) Mehmet C. hat bei der Massenschlägerei im Jungbusch scharf geschossen. Vor Gericht musste er sich wegen versuchten Totschlags verantworten. Die Verhandlung neigt sich dem Ende zu: Morgen soll das Urteil verkündet werden. Die Verteidigung plädierte darauf, eine mögliche Haftstrafe auf Bewährung auszusetzen.
Von Minh Schredle
Der Angeklagte Mehmet C. hat bereits am ersten Verhandlungstag gestanden, am 13. Juni 2014 mit einer halbautomatischen Pistole, für die er keine Genehmigung besitzt, scharfe Schüsse abgegeben zu haben. Ein Projektil schlug auf 1,84 Metern Höhe in den Rolladen eines Internetcafès ein.
Verschiedenen Zeugenberichten zufolge sollen sich vor dem Internetcafè mehrere Personen aufgehalten haben – die hätten durch den Schuss tödlich verletzt werden können. Mehmet C. behauptet, er habe gezielt an den Personen vorbei geschossen, um diese „abzuschrecken„.
Nach Ansicht des Anwalts Jochen Hoos könne man keine Tötungsabsicht nachweisen und den Angeklagten somit nur wegen Sachbeschädigung und dem illegalen Führen einer Waffe verurteilen. Für eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags gebe es nicht ausreichend Anhaltspunte. Daher sei eine Bewährungsstrafe angebracht.
Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Oberstaatsanwalt Reinhard Hofmann forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Der Angeklagte habe durch sein Handeln den Tod mehrerer Personen zumindest billigend in Kauf genommen.