Rhein-Neckar, 25. Oktober 2012. (red/pol) Die Fraktionen des Stuttgarter Landtags sind bei Reform des Bestattungsrechts weitgehend einig. Nach einer Anhörung soll besonders die Sargpflicht aufgehoben werden. Die Verkürzung der Mindestwartezeit zwischen Eintritt des Todes bis zur Bestattung wird verkürzt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landtagsabgeordneten Georg Wacker, Hans-Ulrich Sckerl und Gerhard Kleinböck:
Nach Anhörung Konsens im Landtag
„Bei der Reform des Bestattungsrechts im Land deutet alles auf ein gemeinsames Vorgehen aller vier im Landtag vertreten Fraktionen hin. Eine Anhörung des Parlaments zum Antrag der SPD-Fraktion „Bestattungsformen anderer Kulturen und Religionen“ zeigte große Schnittmengen zwischen den Parlamentariern, aber auch zwischen den geladenen Sachverständigen.
„Wir haben in der gemeinsamen Anhörung einen großen Konsens von Kirchen, Landesrabbinern, Vertretern des Islams, Bestattern, Hygieneverantwortlichen und Kommunen erlebt“, zeigten sich die drei Abgeordneten aus dem Wahlkreis Weinheim Georg Wacker (CDU),Uli Sckerl (Grüne) und Gerhard Kleinböck (SPD) erfreut: „Dies ist für uns als Repräsentanten im Landtag eine Verpflichtung bei der nun anstehenden Reform.“
Neufassung ohne Sargpflicht und mit verkürzter Mindestwartezeit
In der Neufassung des Bestattungsrechts soll allen voran das Ende der Sargpflicht festgeschrieben werden. Hiergegen wurden von keiner Seite Bedenken angemeldet. Daneben ist aber auch eine Verkürzung der Mindestwartezeit zwischen Eintritt des Todes bis zur Bestattung geplant, wie sie von Juden und Muslimen immer wieder gefordert wurde.
„Mit der Reform können wir das Bestattungsrecht an die Bedürfnisse und Wünsche anderer Kulturen und Religionen anpassen und sichern gleichzeitig den Grundsatz einer würdevollen Bestattung für die Zukunft“, sind sich die Abgeordneten aus dem Wahlkreis einig.“