Mannheim, 25. Februar 2019. (red/pm) Der künftige Standort des Ankunftszentrums des Landes für Flüchtlinge ist weiterhin ungeklärt. Der Heidelberger Gemeinderat fordert das Land Baden-Württemberg auf, zunächst allgemeine Richtlinien für ein Ankunftszentrum vorzulegen, beispielsweise bezüglich Flächenanforderungen und Sicherheit
Information der Stadt Heidelberg:
„Auf Grundlage dieser Richtlinien soll das Land dann unabhängig von einem konkreten Standort einen Testentwurf erarbeiten – also wie ein Zentrum auf einer Fläche von rund acht Hektar konkret aussehen könnte. Vor dem Hintergrund einer wahrscheinlichen Ablehnung des Standorts Wolfsgärten im Heidelberger Stadtteil Wieblingen wird das Land außerdem aufgefordert, einen Alternativstandort für das Ankunftszentrum in Heidelberg und Umgebung zu finden. Das hat der Heidelberger Gemeinderat einstimmig am 14. Februar 2019 beschlossen.
Das Land Baden-Württemberg hat derzeit auf dem ehemaligen Militär-Areal Patrick-Henry-Village das Ankunftszentrum für einen befristeten Zeitraum eingerichtet. Der Heidelberger Gemeinderat hat das Land mehrfach aufgefordert, die Einrichtung zu verlagern. Die Stadt plant an dieser Stelle einen neuen Zukunftsstadtteil für bis zu 15.000 Menschen. Das Land möchte das Zentrum deshalb auf die Fläche Wolfsgärten beim Autobahnkreuz Heidelberg verlagern. Die Stadt Heidelberg ist Eigentümerin des Grundstücks. Nach Darstellung des Landes ist der Standort Wolfsgärten eine geeignete Lösung in der untersuchten Region Nordbaden.
An die Stadtverwaltung erging der Arbeitsauftrag des Gemeinderats, darzustellen, welche langfristigen Konsequenzen für Heidelberg sich aus der Ansiedlung des Ankunftszentrums gegenüber der gesetzlich geregelten Zuteilung von Flüchtlingen ergeben. Im Ankunftszentrum steht der vorübergehende Aufenthalt von Flüchtlingen zum Zwecke der Registrierung im Vordergrund, bei der geregelten Zuteilung von Flüchtlingen dagegen der längere Aufenthalt mit dem Ziel der Integration der Geflüchteten. Heidelberg ist aktuell aufgrund des Ankunftszentrums von der Zuweisung von Geflüchteten befreit.“