Stuttgart, 25. Januar 2016. (red/pm) Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Januar einen 24-Jährigen mit syrischer Staatsangehörigkeit festnehmen lassen. Er steht in dringendem Verdacht, im syrischen Bürgerkrieg eine Person gerichtet und damit ein Kriegsverbrechen begangen zu haben.
Information Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA):
„Die Bundesanwaltschaft hat gestern, 21. Januar 2016, aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2016 den 24- jährigen syrischen Staatsangehörigen Suliman A.-S. durch Beamte der rheinland-pfälzischen und baden-württembergischen Polizeibehörden im Großraum Stuttgart festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, im syrischen Bürgerkrieg einen Angriff gegen eine Person, die an einer friedenserhaltenden Mission in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen beteiligt war und Anspruch auf den Schutz hatte, der Zivilpersonen nach dem humanitären Völkerrecht gewährt wird, gerichtet zu haben. Gegen ihn wurde daher Haftbefehl wegen des Verdachts der Begehung eines Kriegsverbrechens gegen humanitäre Operationen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VStGB) erlassen.
Am 17. Februar 2013 entführten Mitglieder einer der terroristischen Vereinigung Jabhat Al-Nusra zuzurechnenden Gruppierung in der Nähe von Damaskus einen Mitarbeiter der Mission der Vereinten Nationen auf den Golanhöhen (United Nations Disengagement Observer Force -UNDOF).
In der Folgezeit sprachen die Entführer wiederholt Todesdrohungen gegenüber ihrem Opfer aus und erhoben – im Ergebnis allerdings erfolglos – Lösegeldforderungen.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen gehörte der Beschuldigte der bewaffneten Gruppierung an und war zwischen März und Juni 2013 in die Bewachung des Entführungsopfers eingebunden, das sich am 16. Oktober 2013 selbst befreien konnte.
Der Beschuldigte ist gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.“