Viernheim, 24. Juni 2016. (red/ms) Aktualisiert. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt äußert sich zur gestrigen „Geiselnahme“ in Viernheim. Bei dem Täter handelt es sich um einen 19-jährigen gebürtigen Mannheimer. Er habe Schreckschusswaffen mit sich geführt und sei maskiert gewesen. Er soll 18 Personen als Geiseln genommen haben – von ihnen wurde niemand verletzt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe das SEK „die Bedrohungssituation nur durch Schusswaffeneinsatz beenden“ können. Hinweise auf einen politischen oder terroristischen Hintergrund gebe es nicht.
Per Pressemitteilung gibt die Staatswaltschaft Darmstadt bekannt:
Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass es sich bei der Person, die gestern in Viernheim im Kinocenter Geiseln genommen hatte, um einen 19-jährigen Deutschen, gebürtig aus Mannheim, wohnhaft in Norddeutschland, handelt.
Die Meldungslage lässt aktuell noch zahlreiche Fragen offen. Nach Schilderung der Staatsanwaltschaft habe sich der Täter gegen 14:30 Uhr in das Kinocenter begeben. Er sei „maskiert und bewaffnet“ gewesen. Er habe dann vier Angestellte und vierzehn Besucher, darunter auch Kinder, als Geiseln genommen und bedroht.
Entgegen anders lautender Meldungen wurde keine der Geiseln verletzt – Berichte von 25 oder gar 50 Verletzten, die noch unmittelbar während des Vorfalls medial verbreitet wurden, stellen sich nach Darstellung von Polizei und Staatsanwaltschaft als vollständig falsch heraus.
Der Täter habe nach Angaben der Staatsanwaltschaft Darmstadt keine scharfen Waffen mit sich geführt. Auch einen Sprengstoffgürtel hat es demnach nicht gegeben, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Rückfrage der Redaktion bestätigt. Der Täter sei mit einer Schreckschuss-Langwaffe („Gewehr“) und einer Schreckschuss-Pistole ausgerüstet gewesen, außerdem habe er Attrappen von Stabgranaten mit sich geführt.
„Die Bedrohungssituation konnte nur durch Schusswaffengebrauch beendet werden“
Viele „Spielzeugwaffen“ haben täuschende Ähnlichkeit mit echten Waffen und sind ohne weitere Kennzeichnung kaum von ihren Originalen zu unterscheiden – in einer Bedrohungslage stellen sie Einsatzkräfte vor Dilemmata. In einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es:
Das Spezialeinsatzkommando konnte die Bedrohungssituation nur durch Schusswaffeneinsatz beenden, wodurch der Täter getötet wurde. Weitere Personen wurden nicht verletzt.
Aktualisierung, 11:05 Uhr: Die Konfrontation zwischen dem Täter und den Polizeibeamten habe in einem der Kinosäle stattgefunden, erläutert Staatsanwältin Nina Reininger auf Rückfrage der Redaktion. Dabei sollen auch Geiseln anwesend gewesen sein. Es habe eine „akute Gefährdungslage“ vorgelegen, da der Täter Waffen auf Geiseln gerichtet und Drohungen ausgesprochen habe.
Videokameras filmten Teile des Geschehens
Da die Ermittlungen andauern, könne man derzeit keine weiteren Auskünfte zum Tathergang erteilen. Wie Frau Reininger allerdings gegenüber der Redaktion bestätigt, haben Überwachungskameras des Kinos Teile des Geschehens gefilmt. Diese Aufzeichnungen würden im Rahmen der Ermittlungen ausgewertet, sicherte sie zu.
Das Motiv für die Tat sei auch nach derzeitigem Stand weiterhin unklar. Hinweise auf einen politischen oder terroristischen Hintergrund gebe es nach jetzigen Erkenntnissen nicht – Spekulationen sind demnach derzeit unbegründet.
Damit der Tathergang so lückenlos wie möglich rekonstruiert werden kann, ist vor allem Sorgfalt notwendig – nicht nur Eile. Daran sollten sich auch Medien halten, bevor haltloses Gerede verbreitet wird.