Rhein-Neckar-Kreis, 24. April 2023. (red/pm) Geflügelhalterinnen und -halter können aufatmen: Die im Rhein-Neckar-Kreis aufgrund der Geflügelpest (“Vogelgrippe“) angeordnete Aufstallungspflicht endet mit Ablauf des 24. April.
Information des Rhein-Neckar-Kreis:
„Geflügelhalterinnen und -halter können aufatmen: Die im Rhein-Neckar-Kreis aufgrund der Geflügelpest (“Vogelgrippe“) angeordnete Aufstallungspflicht endet mit Ablauf des 24. April.
Zuletzt war die Stallpflicht von Hühnern, Enten, Gänsen und anderen betroffenen Geflügelarten im Landkreis noch einmal verlängert worden, nachdem bei einer tot aufgefundenen Möwe in Neckargemünd das hoch-pathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 amtlich bestätigt wurde. Seither wurden keine weiteren Fälle festgestellt, teilt das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises mit.
Weitere Informationen:
Informationsseite des MLR zur Geflügelpest (“Vogelgrippe”)
(Erstellt am 24. April 2023)”