Heddesheim/Karlsruhe, 24. Mai 2011. (red/pm) Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat heute per Pressemitteilung die Genehmigung eines Schnienenanschluss für das geplante Logistikzentrum der Firma Phoenix 2010 GbR öffentlich gemacht.
Information des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
„Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jetzt in seiner Zuständigkeit als Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines Gleisanschlusses (Anschlussbahn) für den Neubau eines zentralen Logistikstandorts in der Gemeinde Heddesheim erlassen. Das auf Antrag der Firma Phoenix genehmigte Vorhaben erstreckt sich auf einer Länge von etwa 1,8 Kilometer.
Um was geht es?
Das antragstellende Unternehmen beabsichtigt, in Heddesheim ein Logistikzentrum mit Gleisanschluss zu errichten. Den dazu erforderlichen Bebauungsplan hat die Gemeinde im November 2010 aufgestellt, der auch eine Fläche für den Gleisanschluss vorsieht. Mit seiner Hilfe sollen in größerem Umfang Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werden. Regierungspräsident Dr. Rudolf Kühner: „Die Maßnahme steht damit in Einklang mit den landesplanerischen Zielen, zur Vermeidung von Umweltbelastungen vorrangig den Schienengüterverkehr auch durch Erhalt und Ausbau von Gleisanschlüssen zu fördern. Die Verlagerung von Güterverkehr schützt die Umwelt“.
Die Anschlussbahn beginnt im Bereich des Bahnhofs Heddesheim/Hirschberg der DB-Strecke Frankfurt/M. – Heidelberg. Dort wird eine Anschlussweiche eingebaut. Über eine weitere Weiche läuft das Anschlussgleis (Rangiergleis) weitgehend parallel zur Autobahn A 5 etwa 400 Meter in Richtung Norden. In westlicher Richtung von der Anschlussweiche, im Bereich der geplanten Lagerhalle, liegen nebeneinander drei Gleise. Es handelt sich um das Ladegleis sowie um zwei Umfahrungsgleise. Diese Gleise verlaufen parallel zur Benzstraße und enden etwa 60 Meter vor dem Brunnenweg. Im Zuge der Maßnahme werden auch drei Bahnübergänge neu angelegt. Dadurch wird im Wesentlichen sichergestellt, dass die bestehende Radverbindung von Hirschberg nach Heddesheim nicht beeinträchtigt wird. Schließlich sind zum Ausgleich des mit dem Streckenausbau verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft auch landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen.
Bisheriger Verfahrensablauf:
Das Planfeststellungsverfahren wurde vom Regierungspräsidium im September 2010 eingeleitet. Auf die Offenlage der Planunterlagen und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt zwei private Einwendungen und 31 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Verbänden sowie weiteren Stellen ein. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden Anfang Dezember 2010 im Rahmen eines Erörterungstermins behandelt. Aufgrund der dort vorgetragenen Einwendungen und Forderungen hat das Unternehmen die Planunterlagen überarbeitet und Änderungen vorgenommen. Im Wesentlichen wurde dabei das Entwässerungskonzept optimiert und aktuellen Standards angepasst.
Im Planfeststellungsbeschluss mussten unterschiedlichste Belange beachtet und untereinander abgewogen werden. Schwerpunkte waren dabei mögliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Überlastung der DB-Strecke sowie Störung und Vergrämung des Feldhamsters.
Die Planfeststellungsbehörde hat eine Reihe von Auflagen wie ein Nachtfahrverbot und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Gleisanschluss erlassen, um dem Lärmschutzinteresse ausreichend Rechnung zu tragen.
Insbesondere der Naturschutzbund befürchtet erhebliche negative Auswirkungen auf den Lebensraum des Feldhamsters. Das gesamte Plangebiet wurde im Zuge der Planungen und des Verfahrens mehrfach von Experten auf Hamstervorkommen untersucht. Aktuell genutzte Hamsterbauten konnten dabei nicht festgestellt werden. Dennoch wurden vorsorgliche Ausgleichsmaßnahmen empfohlen. Sie bestehen im Wesentlichen in der Bereitstellung und Pflege einer artgerecht ausgestalteten Ersatzfläche. Obwohl der Gleisanschluss als solcher keinen wesentlichen negativen Einfluss auf die vorhandenen Arten hat, hat die Planfeststellungsbehörde diese Empfehlung im Planfeststellungsbeschluss aufgegriffen und den Beginn der Gleisbauarbeiten von einem Nachweis über die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen abhängig gemacht.“
Weiteres Vorgehen:
Der Planfeststellungsbeschluss liegt in der Zeit vom 1. Juni 2011 bis zum 15. Juni 2011 im Rathaus Heddesheim, Fritz-Kessler-Platz, Bürgerservice (Erdgeschoss) während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsichtnahme aus.“
Download:
Die Planfeststellung (126 Seiten) können Sie schon heute hier downloaden.