Mannheim, 23. September 2014. (red/pm) Wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder durch eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung in seinen Angelegenheiten eingeschränkt ist, kann ein Betreuer beantragt werden – entweder durch den Betroffenen selbst, oder auf Anregung von Verwandten oder Nachbarn. Informationen zum aktuellen Betreuungsrecht bietet die örtliche Arbeitsgemeinschaft zum Betreuungsrecht am 27. September von 11:00 bis 14:00 Uhr in der „Betreuerstadt“ auf den Kapuzinerplanken.
Informationen der Stadt Mannheim:
“In den einzelnen „Häusern“ werden das Betreuungsgericht Mannheim, die beiden Mannheimer Betreuungsvereine, der Sozialdienst Katholischer Frauen, der Kommunale Betreuungsverein Mannheim, der Fachbereich Gesundheit der Stadt Mannheim, die Patientenberatung Rhein-Neckar, der Bundesverband der Berufsbetreuer und die Betreuungsbehörde der Stadt Mannheim vertreten sein.
Diese beraten rund um das Betreuungsrecht und beantworten Ihre Fragen wie zum Beispiel: Rechtliche Betreuung, was ist das? – Wo erhalte ich Unterstützung? – Wie kann ich eine Betreuung vermeiden? – Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen? – Wie kann ich mich ehrenamtlich engagieren?
Weiter könnte für Sie als Besucher der Betreuerstadt interessant sein, wie das Betreuungsverfahren verläuft bis eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird, welche Aufgaben eine Betreuerin oder ein Betreuer wahrzunehmen hat und wie die Betreuerin oder der Betreuer ausgewählt wird.
Zur Betreuungsvermeidung gibt es Informationen zur Vorsorgevollmacht. Auch die Frage, was sich hinter einer Betreuungsverfügung verbirgt, wird beantwortet. Die Patientenberatung Rhein-Neckar informiert Sie über alle Fragen zur Patientenverfügung.
Hintergrund: Betreuungsrecht
Das aktuelle Betreuungsrecht gibt es seit 1992. Damals wurden die Amtsvormundschaft und die Gebrechlichkeitspflegschaft für Volljährige abgelöst.
Damit verbunden waren Verbesserungen für Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Am wichtigsten dabei ist die Tatsache, dass es eine Entmündigung faktisch nicht mehr gibt. Aktuell wird die Diskussion geführt, ob freiheitsentziehende Maßnahmen im Betreuungsrecht noch zeitgemäß sind. Die Akteure zeigen Ihnen, welche Auswirkungen zum Beispiel Fixierungen im Rahmen von freiheitsentziehenden Maßnahmen haben können.
In den letzten 22 Jahren seit der Einführung des aktuellen Betreuungsrechtes ist die Anzahl der Betreuungen in Mannheim um ein Dreifaches angestiegen. Unabhängig von der sozialen Stellung und dem Alter, kann jeder betroffen sein.Diese Entwicklung zeigt, wie zunehmend wichtig dieses Thema für unsere Gesellschaft ist.
Die Örtliche Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht freut sich über Ihren Rundgang durch die Betreuerstadt, angenehme Gespräche, viele Informationen und hofft darauf, alle Ihre Fragen beantworten zu können.
Wer Interesse hat, sich als ehrenamtliche Betreuerin oder Betreuer zur Verfügung zu stellen, kann vor Ort gerne die beiden Betreuungsvereine ansprechen.”