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Heddesheim, 24. Februar 2011. Der partei- und fraktionsfreie Gemeinderat Hardy Prothmann ist heute auf Antrag von Bürgermeister Michael Kessler wegen „ungebührlichen Verhaltens“ der Sitzung und des Saales verwiesen worden. Die Fraktionen der CDU, SPD und FDP stimmten mit dem Bürgermeister, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat sich enthalten.
Wir dokumentieren den Paragrafen 36 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg:
-§ 36 Verhandlungsleitung, Geschäftsgang, GemO
(1) Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Verhandlungen des Gemeinderats. Er handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus.
(2) Der Gemeinderat regelt seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung.
(3) Bei grober Ungebühr oder wiederholten Verstößen gegen die Ordnung kann ein Gemeinderat vom Vorsitzenden aus dem Beratungsraum verwiesen werden; mit dieser Anordnung ist der Verlust des Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallende Entschädigung verbunden. Bei wiederholten Ordnungswidrigkeiten nach Satz 1 kann der Gemeinderat ein Mitglied für mehrere, höchstens jedoch für sechs Sitzungen ausschließen. Entsprechendes gilt für sachkundige Einwohner, die zu den Beratungen zugezogen sind.
Quelle: dejure.org
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