Rhein-Neckar, 23. Juli 2015. (red/pm) Ab sofort können die Hochwassergefahrenkarten für das Gebiet Nördlicher Oberrhein – Einzugsgebiet der Weschnitz – eingesehen werden. Die Möglichkeit dazu besteht sowohl im Wasserrechtsamt in Heidelberg, Kurpfalzring 106, als auch bei den betroffenen Städten und Gemeinden Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim und Hirschberg.
Information des Wasserrechtsamts Rhein-Neckar-Kreis:
“”Die Hochwassergefahrenkarten stellen die Überschwemmungsgebiete dar, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist”, berichtet Margarete Schuh, Leiterin des Wasserrechtsamtes Rhein-Neckar-Kreis. „Sie haben eine große Bedeutung für die Bevölkerung, da in Überschwemmungsgebieten zum Beispiel bestimmte Baumaßnahmen sowie das Ablagern von Gegenständen untersagt sind, die den Wasserabfluss behindern können“, sagt Frau Schuh weiter.
Die Karten wurden dem Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises vom Regierungspräsidium Karlsruhe übergeben und kürzlich an die betroffenen Gemeinden weitergeleitet. Dem Wasserrechtsamt liegen darüber hinaus auch Hochwasserkarten zum Neckar und seinen Seitengewässern sowie zum Nördlichen Oberrhein mit den sonstigen großen Seitengewässern (z.B. Leimbach) vor.
„Letztendlich stellen die Karten nur eine Momentaufnahme dar, da sich durch verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen stets auch Änderungen ergeben können. Sie werden also in einem bestimmten Rhythmus immer wieder überarbeitet“, berichtet Amtsleiterin Margarete Schuh.
Weitere Informationen zum Thema, zu Überschwemmungsgebieten und den dortigen Verboten gibt es online unter www.rhein-neckar-kreis.de oder telefonisch beim Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises unter der Telefonnummer 06221 522 – 2133.“