Rhein-Neckar/Ahrtal, 23. Juli 2024. (red/hp) Der Lohnunternehmer Markus Wipperfürth, bekannt als „Helferheld“ aus dem Ahrtal nach der Flutkatastrophe 2021 zeigt sich klagefreudig – und wenig transparent. Nachdem er mit mehreren Versuchen gescheitert ist, einen T-Online-Artikel über weite Strecken untersagen zu lassen, raunt er nur in seiner Facebook-Blase, macht wie so häufig nebulöse Andeutungen, anstatt klipp und klar festzustellen: Die Berichterstattung bei T-Online war rundum zutreffend und das muss er aushalten. Doch das passt nicht zum „Macher“, dem alles gelingt, was seine Follower sonst „sektenartig“ beklatschen. Kritische Nachfragen muss er von seiner Blase nicht befürchten – Nachfragen durch unsere Redaktion ignoriert er. Warum? Weil die Wahrheit nicht zu seinem Image passt?
Von Hardy Prothmann
Allein gegen einen Artikel bei T-Online ging der Lohnunternehmer Markus Wipperfürth (Köln) bei mehreren Landgerichten vor und versuchte große Teile des Inhalts per Einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen. Nicht nur ohne Erfolg, ganz im Gegenteil begründete das Oberlandesgericht Frankfurt umfangreich, warum die Berichterstattung zutreffend war und ist. Zudem differenziert – der Redakteur Lars Wienand berichtete ohne Umschweife über „zweifellose Verdienste“ des Fluthelfers, aber eben auch über massive und begründete Kritik an dessen Verhalten und Vorgehen.
Am 6. Februar 2022 berichtet Lars Wienand unter der Überschrift: „Fluthelfen auf Besatzerkurs“ über Kritik an Markus Wipperfürth und dessen Freund, dem Gartenbauer Wilhelm Hartmann aus Fulda, ebenfalls einer bekannten Helfer im Ahrtal:
„Sie kamen als Helfer an die Ahr und wurden Fluthelden, nun sind sie für manche Besatzer: Zwei Unternehmer haben sofort angepackt. Doch inzwischen wächst das Unbehagen, weil sie ihre riesige Fangemeinde auf Facebook als Druckmittel einsetzen“,
heißt es im Vorspann zum Thema des Artikels.
Böse Mächte oder nur simples Märchen?
Wenn der Druck über die Community nicht reicht, beauftragt Herr Wipperfürth teure Medienanwälte (rund 400 Euro netto/Stunde), um sich dann immer wieder auszulassen, dass er das eigentlich nicht will, aber machen muss, weil er angeblich von einem, raunraun, Netzwerk angegriffen wird. „Ohje“, kommentieren dann seine Fans. „Skandal“. Und huldigen dem Helden, der sich gegen diese „bösen Mächte“ wehrt und sind ergriffen von seinem Edelmut, denn das viele Geld, das er für die juristische „Verteidigung“ brauche, fehle als Spendengeld fürs Ahrtal.
Soweit die Theorie oder das Framing oder auch Märchen.
Tatsächlich lehnte bereits das Landgericht Frankfurt sein Ansinnen auf Unterlassung ab. Statt „Einsicht“ zu haben, ging er zur nächsten Instanz. Das Oberlandesgericht Frankfurt kassierte seinen Antrag mit mehr als deutlichen Worten und sehr umfangreich. Obwohl es inhaltlich nur um die begehrte, aber völlig zurückgewiesene Unterlassung geht, liest sich die Begründung wie ein unmissverständliches Lob für eine völlig saubere und solide Berichterstattung.
Furchtloser Held oder dünnhäutiger Jammerlappen?
T-Online schreibt am 13. Juli 2024:
„Einer der Helfer der ersten Stunde wurde zum bekanntesten und trotz seines großen Einsatzes zum umstrittensten: Markus Wipperfürth, der Lohnunternehmer mit großer Anhängerschaft auf Facebook und YouTube. Er kämpft bis heute darum, dass kein Schatten auf seinen Einsatz fällt – und hat jetzt eine juristische Schlappe erlitten. Der gefeierte Helfer der ersten Stunde bei der Katastrophenflut im Ahrtal muss sich kritische Berichterstattung über sein weiteres Auftreten gefallen lassen. Er ist inzwischen beim dritten Gericht gescheitert mit dem Versuch, eine große t-online-Recherche vom Februar 2022 untersagen zu lassen. Und das Gericht wird deutlich.“
Denn das ist das Problem bei Wipperfürth: Er kritisiert gerne und gibt sich ebenso gerne kämpferisch für „Menschen in Not“. Und macht „Aufrufe“ zur Hilfe. Wenn ihm aber etwas nicht passt, macht er ebenfalls „Aufrufe“ – gegen Einzelpersonen, Organisationen, Behörden. Wie er auch vorgeht – er kann sich sicher sein, dass seine Blase ihm zujubelt. Wer kritische Kommentare schreibt, wird blockiert. Im Austeilen ist Markus Wipperfürth um nichts verlegen, bei Kritik an ihm wird er dünnhäutig und beginnt zu jammern, wie schrecklich das alles sei, was ihm und seinem Umfeld passiere.
Denunziation statt Aufklärung
T-online schreibt weiter:
„Die t-online-Recherchen lieferten aber auch Anhaltspunkte dafür, dass Wipperfürth und Hartmann ihre enorme Präsenz in sozialen Netzwerken mit eingeschworenen Anhängern nutzten, um Druck auszuüben gegen eine überforderte Kommunalpolitik und gegen Kritiker. Mehrfach lösten ihre Beiträge Shitstorms gegen Einheimische aus.“
Und wenn das nicht reicht, bemüht Markus Wipperfürth Anwälte und denunziert fröhlich zur Ergötzung seiner Blase.
„Der t-online-Bericht war für viele Menschen im Ahrtal eine Art Befreiungsschlag: Er thematisierte, dass die verdienten Helden sich immer mehr anschicken, ihren Willen zu diktieren. Für einen Großteil der Abonnenten der Facebook-Kanäle der Fluthelden war die Kritik unverständlich – und für Wipperfürth selbst ein Affront. Er schrieb von „zweifelhaften Berichterstattern mit unverschämten Texten, die auf Klicks aus sind“,
schreibt Lars Wienand.
Fakt ist: Über zwei Jahre hinweg versuche Markus Wipperfürth eine ihm nicht genehme Berichterstattung verbieten zu lassen – ohne Erfolg.
„Die Anwälte schrieben dann eine 50-seitige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt und legten noch nach. Es heißt nun, der Artikel sei Teil einer „digitalen Schmutzkampagne“ gegen ihn gewesen, an der sich auch andere Akteure „bewusst oder unbewusst“ beteiligt hätten. In einem Video berichtete er sogar von einem angeblichen Gerücht, es sei ein hohes Kopfgeld ausgesetzt, wenn er und Hartmann aus dem Ahrtal vertrieben würden.“
Eine „50-seitige Beschwerde“? Wenn man nur 100 Euro pro Seite rechnet, was vermutlich viel zu niedrig angesetzt ist, sind das mindestens 5.000 Euro Anwaltshonorar. Vermutlich eher 10.000 Euro oder mehr. Dazu die andere Korrespondenz. Anders formuliert: Markus Wipperfürth munitioniert ohne Rücksicht auf Verluste die juristische Schlacht auf – und verliert vollumfassend. Stimmt nicht ganz – er kann noch in die Hauptsache gehen, was angesichts der Begründung des Gerichts als „aussichtsloses Unterfangen“ bewertet werden kann.
Aktuell trägt er seine Anwaltskosten, die Gerichtskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite. Was Markus Wipperfürth treibt, scheint dem Prinzip „Slapp-Klagen“ zu folgen – als der Versuch, über Klagen Journalisten und andere einzuschüchtern.
„Gezielt gestreute Fehlinformation“ – redet Herr Wipperfürth von sich selbst?
Herr Wipperfürth denunziert nicht nur über seine Facebook-Community Kritiker seiner Selbstherrrlichkeit, sondern auch juristisch:
„Gegenüber dem Gericht verbreitete sein Anwalt, der t-online-Text beruhe auf „gezielt gestreuten Falschinformationen“. Nur: Die Redaktion hatte keine Informationen von anderen ungeprüft übernommen. Für den Text über Wipperfürth war t-online mehrfach im Ahrtal gewesen, hatte mit rund 20 Beteiligten gesprochen und zahllose Videos und Beiträge ausgewertet“,
heißt es bei T-online.
Eine der 20 Personen war ich: Der Kollege wandte sich nach unserem kritischen Bericht (Warum schweigt Herr Wipperfürth zu naheliegenden Fragen?) an mich, erkundigte sich mit seinen Fragen, was ich dazu wusste und hat meine Angaben mit Sicherheit gegengecheckt. Ich und andere kennen ihn als akribischen Rechercheur, der wie alle mal Fehler machen kann, aber sich sicher von niemandem steuern lässt und nicht zu verifizierende Angaben auch nicht berichtet oder wenn, als „Gerücht“ kennzeichnet.
Denunzieren als System
Der Denunziant Markus Wipperfürth hingegen denunziert mit System und ohne Belege – es gilt sein Wort. Mehr braucht es nicht. Galt ich ihm zunächst, weil er glaubte, ich sei ihm nützlich, „als hervorragender Journalist“, war ich spätestens mit Veröffentlichung der bis heute nicht beantworteten Fragen ein „völlig unwichtiger Provinz-Blogger“.
Weil das nicht reicht, wird noch „beruflich gescheitert“ und ein „Alkoholproblem“ angehängt. Aktuell raunte er in einem seiner neueren Live-Videos wieder etwas in der Richtung – und jeder seiner treuen Fans weiß, wer gemeint ist. Damit man sich nicht vertun kann, erscheint kurz drauf der Videoschnipsel mit der Denunziation auch auf einer Hater-Gruppe auf Facebook gegen meine Person, eine Seite, die eindeutig mit ihm in Verbindung steht, in der er Mitglied ist und selbst auch kommentiert hat.
Der Grund: Nach der Veröffentlichung bei T-online über die juristische Niederlage von Markus Wipperfürth, stellte ich ihm am 14. Juli 2024 erneut Fragen – insbesondere zum Mythos, er sei im Ahrtal „nur Helfer“ gewesen und habe kein Verdienstinteresse gehabt. Das Ergebnis überrascht nicht – keine Antwort vom sonst so redseligen Markus Wipperfürth, der immer wieder raunt, er würde „aufklären“ und Dinge „transparent“ machen. Begleitet von jauchzenden Fans, die entweder nicht bemerken, wie sie an der Nase herumgeführt werden oder das nicht merken wollen.
Man darf gespannt sein, ob sich seine Fans trauen, in den Kommentaren selbst diese oder andere Fragen zu stellen, wie es denn so um die „ehrenamtliche Hilfe“ bestellt war und ist.
Und ebenso darf man auf Ende August gespannt sein – dann gibt es nach einem Versäumnisurteil gegen eine Privatperson eine neue Entscheidung beim Landgericht München II, nachdem diese eine Beschwerde gegen das Urteil eingelegt hatte.
Hier das Anschreiben an Markus Wipperfürth vom 14. Juli 2024 im Original:
Sehr geehrter Herr Wipperfürth,