Mannheim, 23. Oktober 2015. (red/pm) Das Landgericht Mannheim folgte der Argumentation der Stadt und wies die Klage der Künstlerin Nathalie Braun Barends gegen die Demontage ihrer Kunstinstallation aus Leuchtmitteln „PHaradise“ ab, teilt die Stadt Mannheim mit.
Als wesentlichen Grund nannte das Gericht schutzwürdige Interessen der Stadt am Abbau des Werkes. Ein etwaiger Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch sei überdies verjährt.
Das Verfahren über weitere Werke der Künstlerin wurde abgetrennt.