Mannheim/Köln, 23. Oktober 2024. (RNB/red/pro) Dem Lohnunternehmers und Influencer Markus Wipperfürth, Pulheim, wurden durch das Landgericht Köln mit Beschluss einer einstweiligen Verfügung unwahre Tatsachenbehauptungen über Hardy Prothmann, RNB-Redaktionsleiter Mannheim, verboten.
Die 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln hat am 04. Oktober 2024 im Verfügungsverfahren zwischen Hardy Prothmann (Antragsteller) und Markus Wipperfürth (Antragsgegner) dem Lohnunternehmer und Influencer mit sehr großer Reichweite auf Facebook unwahre Tatsachenbehauptungen über den Antragsteller – unter Androhung von bis zu 250.000 Euro Geldstrafe, ersatzweise Ordnungshaft bei Zuwiderhandlung – verboten.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beschluss ist mit der Zustellung an der Wohnadresse durch Gerichtsvollzieher rechtskräftig.
Der Antragsgegner hatte auf einer mit Verleumdung und Beleidigung und übler Nachrede agierenden Facebook-Gruppe, gegen die der Antragsteller gesondert vorgeht, völlig aus der Luft gegriffene, ehrabschneidende und potentiell existenzvernichtende unwahre Tatsachenbehauptungen mit seinem privaten Facebook-Profil mehrfach getätigt.
Herr Wipperfürth zeigte sich uneinsichtig und wollte außergerichtlich weder die Abmahnung akzeptieren, noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ganz im Gegenteil beharrte er darauf, “die Wahrheit” zu behaupten.
Deshalb sah sich der Antragsteller gezwungen, eine Einstweilige Verfügung im Eilverfahren gegen Herrn Wipperfürth zu beantragen.
Des weiteren wurden im Zusammenhang Strafanzeigen wegen mehrerer mutmaßlicher Straftatbestände gegen den Antragsgegner mit Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet.
Der Antragsgegner „begründete“ sein Verhalten mit absurden Theorien sowie weiterer unwahren Behauptungen andauernder Straftaten durch den Antragsteller. Auch hierzu hat der Antragsteller Strafanzeigen erstattet und Strafantrag beantragt.
Hardy Prothmann: „Die unwahren Tatsachenbehauptungen des Herrn Wipperfürth zeigen auch vor dem Hintergrund weiterer Äußerungen des Antragsgegners im Verfahren meiner Meinung nach einen vorsätzlichen und absoluten Vernichtungswillen des Lohnunternehmers gegen mich persönlich – privat wie beruflich.
Es gibt kein Recht auf Selbstjustiz, Verleumdung und üble Nachrede. Das gilt auch für Herrn Wipperfürth.
Auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses wird jede Wiederholung und/oder Weiterverbreitung, auch von Dritten, konsequent juristisch verfolgt werden. Dies gilt auch für eventuelle “Verdachtsberichtserstattungen”, die sich an die unwahren Tatsachenbehauptungen anlehnen. Die Tatsachenbehauptungen von Herrn Wipperfürth sind schlicht und ergreifend unwahr. Seine dahinter stehende Niedertracht war nicht entscheidungsrelevant.“
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