Ladenburg/Mannheim/Ludwigshafen/Weinheim/Bonn, 23. November 2011. (red/pm) Das Bundeskartellamt hat gegen die Reckitt Benckiser Deutschland GmbH sowie gegen deren verantwortlichen Mitarbeiter in zwei Verfahren Bußgelder in Höhe von insgesamt rund € 24 Mio. verhängt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen illegale Preisabsprachen über Maschinengeschirrspülmittel getroffen zu haben. Darüber hinaus hat Reckitt Benckiser sich, im Rahmen regelmäßig stattfindender Treffen von verschiedenen Markenartikelherstellern, in unzulässiger Weise über wettbewerbsrelevante Informationen ausgetauscht.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte:
„Reckitt Benckiser und Henkel haben in mehreren Fällen Preiserhöhungen für Maschinengeschirrspülmittel der Marken „Calgonit“ und „Somat“ abgesprochen. Die beiden Unternehmen haben Preiserhöhungen zwischen ihren Produkten über Jahre koordiniert. Die Zeche zahlte der Verbraucher.“
Reckitt Benckiser ist in der Region ein großer Arbeitgeber an den Standorten Mannheim, Ludwigshafen, Weinheim („Kukident“) und Ladenburg. Die Aktie der britischen Muttergesellschaft schloss heute mit einem leichten Schluss. Die Börse reagierte also gelassen auf die Millionenstrafe. Vor allem für Ladenburg bedeutet die Kartellstrafe sicher nichts Gutes, denn das Gechäftsergebnis wird mit Sicherheit belastet und in Ladenburg ist „Benckiser“ einer der großen Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler.
„Die Zeche zahlt der Verbraucher.“
Die Kartellstrafe, gegen die noch Einspruch erhoben werden kann, wurde nur gegen Reckitt Benckiser verhängt, da der Henkel-Konzern Selbstanzeige erstattet hatte.
Die Geschädigten sind vor allem die Kunden – die mussten durch Preisabsprachen mehr zahlen. Besonders hinterhältig: Durch veränderte Packungsgrößen wurde dem Kunden gleicher Inhalt vorgegauckelt – tatsächlich zahlte er dasselbe Geld für weniger Produkt.
Pressemitteilung des Bundeskartellamts:
„Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Reckitt Benckiser und Henkel haben in mehreren Fällen Preiserhöhungen für Maschinengeschirrspülmittel der Marken „Calgonit“ und „Somat“ abgesprochen. Die beiden Unternehmen haben Preiserhöhungen zwischen ihren Produkten über Jahre koordiniert. Die Zeche zahlte der Verbraucher.“
Das Verfahren wegen verbotener Preisabsprachen wurde 2010 infolge eines Bonusantrages (Kronzeugenantrages) der Henkel Wasch- und Reinigungsmittel GmbH eingeleitet. Gegen Henkel wurde in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt.
Henkel und Reckitt Benckiser hatten zwischen Mitte 2005 und Mitte 2007 in vier Fällen die Höhe sowie den Zeitpunkt von folgenden Preiserhöhungen vereinbart:
- Erhöhung der Listenpreise zum 1. Dezember 2005 um 5-8% für
- Maschinengeschirrspülmittel der Marken „Calgonit“ (Reckitt Benckiser und “Somat“ (Henkel), für Waschmittelzusätze der Marke „Vanish Oxi Action“ (Reckitt Benckiser) und “Sil“ (Henkel) sowie für hochpreisige Allzweckreiniger der Marken „Cilit Bang“ (Reckitt Benckiser) und “Bref“ (Henkel).
- Indirekte Preiserhöhung zum 1. Oktober 2006 um 13 % pro Einheit durch Reduzierung der Packungsgrößen bei gleichbleibendem Preis für einfache Maschinengeschirrspül-Tabs der Marken „Calgonit“ und „Somat“
- Absprache zur Festlegung der Packungsgrößen bei der Neueinführung von „Calgonit Alles in 1“/“Somat 7 in 1“ Mehrphasen-Tabs zum Jahresbeginn 2007
- Erhöhung der Listenpreise zum 1. Juni bzw. 1. Juli 2007 um 5-8 % für Maschinengeschirrspülmittel („Calgonit“ und“Somat“) sowie Waschmittelzusätze („Vanish Oxi Action“ und“Sil“)
Das zweite Verfahren betraf den unzulässigen Austausch von wettbewerbsrelevanter Information mit mehreren anderen Markenartikelherstellern. Dieses Verfahren wurde 2006 ausgelöst durch einen Bonusantrag der Colgate Palmolive GmbH. Das Bundeskartellamt hatte in der Folge bereits in den Jahren 2008/2009 gegen insgesamt acht Hersteller von Drogerieartikeln Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 20 € Mio. verhängt.
Andreas Mundt: „Die Markenartikelhersteller hatten sich – gemeinsam mit anderen Unternehmen der Branche – seit Jahren über anstehende Preiserhöhungen, neue Rabattforderungen des Einzelhandels sowie über den Stand und Verlauf von Verhandlungen mit den Einzelhändlern ausgetauscht.“
Der Informationsaustausch fand im Rahmen des Arbeitskreises „Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel“ (KWR) des Markenverbandes statt. In den noch anhängigen Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer des Arbeitskreises hatten weitere Ermittlungen ergeben, dass der Austausch auch Informationen über beabsichtigte Preiserhöhungen einschloss, so dass Mitte 2010 gegen die noch verbliebenen Teilnehmer der Tatvorwurf erweitert wurde. Zudem ist vor dem Hintergrund des nun wesentlich schwereren Vorwurfs auch ein Verfahren gegen den Markenverband wegen Unterstützung dieses wettbewerbswidrigen Informationsaustausches eröffnet worden.
In beiden Verfahren konnte Reckitt Benckiser aufgrund ihrer Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe gemäß der Bonusregelung eine Reduktion der Geldbuße gewährt werden. Auch konnten einvernehmliche Verfahrensbeendigungen (sog. Settlement) erzielt werden, welche ebenfalls zu einer Absenkung der Geldbußen führten.
Die Bußgeldbescheide gegen Reckitt Benckiser sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidungen des Bundeskartellamtes kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.“