Mannheim, 23. Mai 2016. (red/ms) Am vergangenen Freitag ist einer der aufwändigsten Prozesse in der Geschichte des Mannheimer Landgerichts zu einem Ende gegangen: Das Verfahren gegen ursprünglich elf Angeklagte, die mit Tonnen von Drogen Handel betrieben haben sollen, endete mit Urteilen gegen die letzten beiden Tatverdächtigen: Der 51-Jährige Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren Haft verurteilt, ein 41-jähriger Komplize zu elf Jahren und sechs Monaten.
Der Prozess hat historische Ausmaße: Bereits im Oktober 2013 haben Fahnder der Polizei etwa 150 Kilogramm Amphetamin in Ludwigshafen, außerdem ein Kilo Kokain und fast zwei Kilo Haschisch beschlagnahmt. Die Drogen wurden mutmaßlich überwiegend in Mannheim und Berlin vertrieben.
Zudem wird von einem Chemikalienhandel mit mehreren Tonnen von Substanzen ausgegangen, die in der Folge für die Herstellung von Amphetaminen („Speed“, „Pep“) verwendet worden sein soll. Das Geschäft soll insgesamt mehrere Millionen Euro wert gewesen sein.
Am 24. Juni 2014 beginnt vor dem Mannheimer Landgericht die Hauptverhandlung gegen elf Angeklagte. Seitdem kam es immer wieder zu Verzögerungen und Problemen. Die Tatverdächtigen saßen seit der Ausstellung eines Haftbefehls gegen sie bis zu 2,5 Jahre in Untersuchungshaft.
Zwei Jahre Prozess
Nach fast genau zwei Jahren Prozessdauer wurden nun die (vorerst) letzten Urteile verkündet: Dem 51-jährigen Hauptangeklagten steht eine Haftstrafe von 14 Jahren bevor. Einer seiner Komplizen – der letzte Verbleibende, gegen den noch ein Urteil ausstand – muss voraussichtlich eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten absitzen.
Da Staatsanwaltschaft und Polizei von einer Verbindung der Angeklagten zu internationalen Drogenbanden und einer Rocker-Gang ausgehen, waren die Sicherheitsvorkehrungen bei jeden einzelnen Verhandlungstag enorm hoch: Polizisten mit Maschinenpistolen sicherten die Zugänge zum Landgericht und beim Einlass wurden aufwändige Personenkontrollen durchgeführt.
Endlich vorbei?
Jetzt kommt die Verhandlung vorläufig zu einem Ende – vorbei ist es trotzdem noch nicht: Fast alle Rechtsanwälte der insgesamt zehn Verurteilten kündigten an, Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen zu wollen, beziehungsweise haben das bereits getan.
Einer der ursprünglich elf Angeklagten musste freigesprochen werden, da sich die Beweislage vor Gericht änderte und nicht geeignet war, die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei festzustellen. Gegen alle anderen wurden hohe Haftstrafen verhängt.