Mannheim, 23. August 2017. (red/pro) Aktualisiert. Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt weiter gegen den grünen Stadtrat Gerhard Fontagnier, nachdem ein Ermittlungsverfahren Ende Juli eingestellt worden war.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte dem AfD-Abgeordneten Rüdiger Klos mitgeteilt, dass die öffentlich auf einer Kundgebung durch Herr Fontagnier getätigte Aussage über Herrn Klos als “Arschloch, den keiner kennt”, zwar den Straftatbestand einer Beleidigung erfülle, es aber kein öffentliches Interesse der Strafverfolgung gäbe. Herr Fontagnier hatte diese Äußerung am 29. September 2016 über Megaphon auf einer Versammlung getätigt, gleichzeitig bedauerte er, dass er dem AfD-Kandidaten bei der Landtagswahl im Frühjahr 2016 unterlegen war.
Wir hatten dazu exklusiv berichtet: “Öffentliche Beleidigung eines Landtagsabgeordneten als “Arschloch” ist nicht von öffentlichem Interesse“. Unsere Schlussfolgerung: Ab sofort könne jeder Politiker mit schlimmsten Verbalentgleisungen überziehen, ohne Sorge haben zu müssen, strafrechtlich verfolgt zu werden.
Aktuell teilte die Staatsanwaltschaft Mannheim Herr Klos mit, dass man die Sachlage neu bewertet habe und die Ermittlungen wieder aufgenommen worden sind.
Gründe nannte die Behörde nicht. Wir haben aktuell angefragt und aktualisieren diesen Text, wenn uns die Antwort vorliegt.
Aktualisierung, 24. August, 15:04 Uhr: