Mannheim, 23. April 2018. (red/pm) Die Biotopverbundplanung Mannheim-Nordwest ist der zweite von insgesamt drei Planungsabschnitten und erstreckt sich hauptsächlich auf den Bereich nördlich des Neckars und westlich der Riedbahn. Ab sofort bis einschließlich Pfingsten 2018 sind die Planunterlagen öffentlich zugänglich, so dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger an dem Planungsprozess beteiligen können.
Information der Stadt Mannheim:
„Wie schon im ersten Planungsabschnitt Mannheim–Mitte/Süd geht es darum, durch verschiedene ökologische Maßnahmen, insbesondere in der Feldflur aber auch anderenorts, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen. Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen, aber auch die erhöhte Attraktivität der Landschaft für die Naherholung, in Kooperation mit der Landwirtschaft.
Nachdem die Entwurfsplanung für den Mannheimer Nordwesten im Ausschuss für Umwelt und Technik Ende Januar 2018 als gemeinderätliches Gremium gebilligt wurde, kann die flächendeckende Planung mit dem zugehörigen Erläuterungsbericht der interessierten Bürgerschaft vorgestellt werden.
Einsendeschluss am 21. Mai
Bis einschließlich Pfingstmontag, 21. Mai 2018, besteht nun die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und dem Fachbereich Stadtplanung der Stadt Mannheim Hinweise, Anregungen und Bedenken schriftlich mitzuteilen. Möglich ist dies in ausgedruckter Form in den Bürgerdiensten der Stadtbezirke Neckarstadt-West, Innenstadt, Waldhof, Schönau, Sandhofen sowie im Baubürgerbüro des Collini-Center. Dort liegen jeweils auch Vordrucke aus, auf denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Mitteilungen an den Fachbereich Stadtplanung machen können. Oder auch digital über die städtische Homepage. Hier sind alle Unterlagen verfügbar und können digital kommentiert werden.
Planungsrelevante Mitteilungen aus der Bürgerschaft werden dann in die Biotopverbundplanung eingearbeitet, bevor in einem zweiten Schritt die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Nach einer abschließenden Überarbeitung wird das Planwerk dem Ausschuss für Umwelt und Technik Ende des Jahres zum Beschluss vorgelegt. Im Gegensatz zu einem Bebauungsplan oder zu einer Planfeststellung entwickelt die Biotopverbundplanung aber keinerlei Rechtskraft. Die Umsetzung der Maßnahmen bleibt für jeden Grundstückseigentümer freiwillig. Sie ist jedoch eine vorabgestimmte Konzeption, die gewährleistet, dass die einzelnen Maßnahmen naturschutzfachlich sinnvoll ineinander greifen.“