Leimen, 23. April 2018. (red/pol) Nach einem Verkehrsunfall am Sonntagabend auf der L598 bei Leimen leistete ein 50-jähriger Autofahrer bei der Aufnahme eines Verkehrsunfalls Widerstand gegen Polizeibeamte.
Information des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Der 50-Jährige war gegen 21.30 Uhr mit seinem BMW auf der L598 in Richtung Heidelberg-Kirchheim unterwegs. Kurz vor der Kreuzung zur L600, in Höhe des Umspannwerks, übersah er ein Pannenfahrzeug, das am Straßenrand stand, und fuhr diesem hinten auf. Dabei wurde die Fahrerin des Pannenfahrzeugs und der BMW-Fahrer leicht verletzt.
Während der Unfallaufnahme bemerkten die Beamten Alkoholgeruch im Atem des 50-Jährigen. Ein Atemalkoholtest war bei ihm nicht durchführbar. Da er seine Ausweis- und Fahrzeugpapiere nicht aushändigen wollte, wurde er durchsucht. Dabei beleidigte er die Beamten. Schließlich konnte im Geldbeutel des 50-Jährigen sowohl Führerschein als auch der Ausweis aufgefunden werden. Als er nun zum Revier HD-Süd gebracht werden sollte, um ihm eine Blutprobe zu entnehmen, weigerte er sich, in den Streifenwagen einzusteigen. Er setzte sich heftigst zur Wehr und versuchte, einen Beamten in den Arm zu beißen, bekam jedoch nur dessen Jackenärmel zwischen die Zähne.
Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung, Widerstand und tätlichem Angriff gegen Polizeibeamte sowie Beleidigung
Nur mit Unterstützung weiterer Beamte und einem Diensthund konnte der Mann schließlich überwältigt werden. Hierbei wurde der 50-Jährige von dem Diensthund ins Bein gebissen. Zur Versorgung der Bisswunde wurde er nach Erstversorgung durch einen Notarzt in ein Krankenhaus gebracht. Hier wurde dem renitenten Unfallverursacher nach der medizinischen Versorgung eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wird nun wegen Straßenverkehrsgefährdung, Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Polizeibeamte sowie Beleidigung ermittelt. Sein Führerschein wurde zu den Akten genommen.
Bei der Unfallaufnahme erschien zudem die 30-jährige Tochter des BMW-Fahrers an der Unfallstelle und störte massiv die polizeilichen Maßnahmen zur Unfallaufnahme. Einen erteilten Platzverweis befolgte die Frau nicht. Da sie auch nach Androhung der Gewahrsamnahme ihr störendes Verhalten nicht einstellte und lautstark an der Unfallstelle herumschrie, wurde sie in den Streifenwagen gesetzt und zum Polizeirevier HD-Süd gefahren. Bei der Ankunft hatte sie sich jedoch bereits wieder beruhigt, so dass sie wieder auf freien Fuß entlassen werden konnte. Sie erwartet nun ein Bußgeld wegen Störens von Amtshandlungen. Zudem muss sie für die Kosten des Transports zum Polizeirevier aufkommen.“