Weinheim, 23. Mai 2011. (red/pm) Online-Anbieter Teldafax hat Netznutzung nicht bezahlt – Stadtwerke Weinheim übernehmen Ersatzversorgung für betroffene Gas- und Stromkunden. Ab Montag (23. Mai 2011) darf der Energielieferant Teldafax das Gas- und Stromnetz der Stadtwerke Weinheim nicht mehr benutzen. Nachdem der Netzbetreiber seit Oktober 2010 von dem Online-Anbieter die fälligen Gebühren für die Nutzung der Energienetze nicht mehr bekommen hat, sperrt das Unternehmen nun den Zugang.
Information der Stadtwerke Weinheim:
„Wir folgen damit dem Beispiel anderer Netzbetreiber in ganz Deutschland, die nach monatelangen Zahlungsausständen und erfolglosen Mahnverfahren diesen Schritt bereits vollzogen haben“, sagt Peter Krämer, Geschäftsführer der Stadtwerke Weinheim. Mehrmals hatten die Stadtwerke Weinheim ausstehende Beträge angemahnt – die letzte Zahlungsfrist ist für Teldafax am 18. Mai ohne Reaktion abgelaufen. Jetzt wird dem Onlineanbieter der Zugang zum Gas- und Stromleitungsnetz gesperrt.
Betroffen sind rund 140 Strom- und Gaskunden, die einen Liefervertrag mit Teldafax abgeschlossen haben. Peter Krämer erklärt „Die Teldafax-Kunden brauchen aber keine Angst zu haben, dass ihnen das Gas oder der Strom abgedreht wird. Sie werden in solchen Fällen ersatzweise vom Grundversorger des jeweiligen Netzes versorgt. Diese sogenannte Ersatzversorgung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.“ Kann ein Lieferant – aus welchen Fällen auch immer – seine Kunden nicht mehr beliefern, übernimmt die Versorgung ersatzweise der Energieanbieter, der die meisten Kunden in dem betroffenem Netzgebiet hat. In diesem Fall sind dies bei Strom und Gas die Stadtwerke Weinheim. „Unser Energievertrieb informiert alle betroffenen Kunden schriftlich über alle Details. Und die Mitarbeiter unseres Serviceteams helfen auch bei Fragen der betroffenen Kunden.“ Die Ersatzversorgung erfolgt zu den Konditionen der Grundversorgung. Die Preise sind in diesem Tarif höher als die Sondertarife der Energieversorger, da der Aufwand für den Vertrieb größer ist als bei Kunden mit festen Verträgen.“
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