Limburgerhof/Ludwigshafen/Rhein-Neckar, 23. Mai 2015. (red/pol/pro) In Limburgerhof und Ludwigshafen fanden heute zahlreiche Kundgebungen statt. Aufgerufen hatte „Der III. Weg“ – eine klar rechtsradikale Bewegung. Gegendemonstrationen meldeten verschiedene antifaschistische Gruppen an. Die Polizei hatte die Lage jederzeit unter Kontrolle – lediglich gegen Personen aus dem Lager der Gegenkundgebungen mussten Platzerweise erteilt werden.
Von Hardy Prothmann
In der Nacht von Dienstag, 5. Mai 2015 auf Mittwoch war ein Brandanschlag auf eine in Bau befindliche Asylbewerberunterkunft im rheinland-pfälzischen Limburgerhof verübt worden. Bislang hat die Polizei die Täter nicht ermitteln können.
In der 12.ooo-Einwohner-Gemeinde sind aktuell rund 50 Aslybewerber dezentral untergebracht – in der Unterkunft sollen 18 Menschen untergebracht werden.
Radikalisierung in Limburgerhof
Über Facebook organisiert sich eine „Bürgerbewegung Limburgerhof“, die sich als „Plattform der Bürgerproteste gegen die geplanten Asylunterkünfte in Limburgerhof“ bezeichnet, seit einiger Zeit gegen die Unterbringung von Asylbewerbern. Mit dabei ist „Der III. Weg“, eine rechtsextreme Kleinpartei, die Ende 2013 von Mitgliedern aus dem NPD-Umfeld in Heidelberg gegründet worden ist und durch eine hohe Agitation auffällt.
Aktuell hatte „Der III. Weg“ zu einer Kundgebung in Limburgerhof aufgerufen – gegen „die Asylflut“. Dagegen riefen verschiedene andere Bündnisse zu Gegendemonstrationen auf. Die Polizei verhinderte ein Zusammentreffen der Gruppen. Nach Angaben der Polizei versammelten sich rund 30 Rechtsradikale und 150 Menschen bei der Gegendemonstration. Gegen fünf Gegendemonstranten wurden Platzverweise erteilt.
Auch die Gruppe „Mannheim sagt Ja„, die sich Anfang 2015 gegründet hatte und mittlerweile ein Verein ist, hatte zu Gegenprotesten aufgerufen – allerdings ohne messbaren Erfolg. Bestimmte aktive Mitglieder und Sympathisanten dieses Vereins fallen durchweg durch verfassungsfeindliche Äußerungen auf, die sich vor allem gegen die Polizei und das vom Grundgesetz geschützte Recht auf Versammlungsfreiheit richten. Gewalt wird verharmlost und als „legitim“ betrachtet, sofern diese gegen „Nazis“ gerichtet wird. (Weitere Infos hier.)
Linksradikale Offizielle
Problematisch ist, dass auch Mannheimer Stadträte und Verwaltungsangestellte, also offizielle Vertreter der Stadt, eine Klima der Gewaltbereitschaft schaffen und die Aufgabe der Polizei diskreditieren. Zum engeren Kreis gehören Stadtrat Gerhard Fontagnier (Grüne), Stadträtin Marianne Bade, Stadtrat Petar Drakul (beide SPD), verschiedene Bezirksbeiräte von Grünen, SPD und Die Linke sowie verschiedene Künstler. Diese Personen äußern sich überwiegend überwiegend nicht verfassungsfeindlich, distanzieren sich aber auch nicht von entsprechenden Äußerungen oder Handlungen. Insbesondere der Stadtrat Petar Drakul, Referatsleiter im Ministerium für Integration des Landes Baden-Württemberg, hatte bei einer Demonstration Anfang Februar in Ludwigshafen eine Körperverletzung gegen einen Stadtrat der Ludwigshafener AfD damit gerechtfertigt, dass dieser „selbst schuld sei“ an einer Demonstration gegen Fremdenfeindlichkeit teilzunehmen. (Lesen Sie hier unseren Bericht dazu.)
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Information des Polizeipräsidiums Rheinpfalz/Ludwigshafen:
„Am 23.05.2015, fanden in Limburgerhof und in Ludwigshafen-Mundenheim mehrere Kundgebungen statt.
Für die Zeit von 14 Uhr bis 16 Uhr hatte die Partei der III. Weg einen Aufzug mit Kundgebungen unter dem Motto „Patriotischer Widerstand lässt sich nicht kriminalisieren! Wir bleiben dabei: Asylflut stoppen – Deutschlands Zukunft schützen“ angemeldet.
Unmittelbar daran anschließend, für die Zeit von 16 Uhr bis 18 Uhr, meldete die gleiche Person einen weiteren Aufzug mit Kundgebung in Ludwigshafen, Stadtteil Mundenheim, an.
An beiden Orten erfolgten Anmeldungen für Gegenkundgebungen.
In Limburgerhof meldete das Bündnis für Toleranz und Vielfalt eine Kundgebung unter dem Motto „Keine Nazi-Hetze gegen Flüchtlinge“ an.
Im Ludwigshafen-Mundenheim erfolgte eine Anmeldung vom Netzwerk gegen rechte Gewalt und Rassismus Ludwigshafen-Vorderpfalz c/o DGB Region Vorder- und Südpfalz unter dem Motto „Keine Hetze gegen Flüchtlinge in Ludwigshafen“.
Kundgebungen Limburgerhof
An dem Aufzug des III. Wegs mit entsprechenden Redebeiträgen, der um 14 Uhr am Bahnhof begann und auch dort endete, nahmen 30 Personen des rechten Spektrums teil.
Gleichzeitig hatte das Bündnis für Toleranz und Vielfalt zu einer Gegenveranstaltung aufgerufen. An dieser Veranstaltung nahmen insgesamt rund 150 Personen teil.
Die Veranstaltung des rechten Spektrums war gegen 16 Uhr beendet. Die Gegenveranstaltung um 14.55 Uhr.
Ein Aufeinandertreffen von Teilnehmern beider Veranstaltungen fand nicht statt.
Vier Personen aus der linken Szene mussten durch die Polizei Platzverweise erteilt werden. Darunter waren ein 22-Jähriger, der in seinem Rucksack zwei Böller mitgebracht hatte und ein 30-jähriger Mann, der die Kundgebung der Partei III. Weg störte, indem er mit seinem Megaphon ein Dauersignal abspielte.
Kundgebungen Ludwigshafen-Mundenheim
Der Aufzug des III. Wegs mit Kundgebungen an der Ebernburgstraße und am Bahnhof selbst begann um 16.30 Uhr und endete um 17.30Uhr.
An dieser Versammlung nahmen 40 Personen des rechten Spektrums teil.
In Mundenheim hatte parallel zur Versammlung des III Wegs das Netzwerk gegen rechte Gewalt und Rassismus Ludwigshafen-Vorderpfalz c/o DGB Region Vorder- und Südpfalz
zu einer Gegenkundgebung aufgerufen. An dieser Veranstaltung nahmen rund 110
Personen teil. Die Gegenveranstaltung begann um 16 Uhr und endete um 17.45 Uhr.
Während dieser Versammlungen mussten zwei Personen der linken Szene,
einem 26-jährigen und einem 33-jährigen Mann, Platzverweise erteilt werden, weil sie versuchten die Kundgebung des III. Wegs zu stören und den Aufforderungen von Polizeibeamten nicht folgten.
Die Polizeidirektion Ludwigshafen begleitete mit Kräften aus dem gesamten Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und mit Unterstützung von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz alle Versammlungen. Als neutraler Garant der verfassungsrechtlich verankerten Versammlungsfreiheit hat die Polizei, unabhängig von den Inhalten der Versammlungen das Grundrecht auf Durchführung einer angemeldeten und nicht verbotenen Versammlung zu wahren und letztlich damit die Grundrechte und Freiheit aller Menschen zu schützen. Allen Einsatzkräften und der Polizei insgesamt ist die Bekämpfung von Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ein wichtiges Anliegen. Aber auch für den Protest gegen solche Versammlungen können wir daher nur friedliche und rechtlich zulässige Mittel akzeptieren. Aufgrund der polizeilichen Einsatzkonzeption gelang es heute den friedlichen Verlauf aller Versammlungen sicherzustellen.“