Altlußheim/Rhein-Neckar, 23. Dezember 2017. (red/pol) Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat einen Haftbefehl gegen einen 20-Jährigen erlassen, der im Verdacht steht, einen gewerbsmäßigen Bandenbetrug an einer 65-Jährigen versucht zu haben.
Information der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim:
„Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Mann erlassen. Er steht im dringenden Tatverdacht, am 30.11.2017, zusammen mit weiteren noch nicht ermittelten Mittätern, einen gewerbsmäßigen Bandenbetrug begangen zu haben.
Am 30.11.2017, zwischen 16.30 Uhr und 17.00 Uhr meldete sich ein unbekannter Anrufer telefonisch bei einer 65-jährigen Frau. Er soll sich als deren Neffe ausgegeben haben, der sich gerade bei einem Notar befände und dringend einen höheren Bargeldbetrag zum Abschluss eines Immobiliengeschäfts benötige. Gegen 17 Uhr käme ein Mitarbeiter des Notars zur Wohnanschrift der 65-Jährigen in Altlußheim und hole das Geld ab. Im Beisein von Polizeibeamten wartete die Frau schließlich auf den Geldabholer, der gegen 17 Uhr tatsächlich erschien. Hierbei konnte der 20-Jährige festgenommen werden.
Der Tatverdächtige, der sich bereits aufgrund Untersuchungshaftbefehls einer anderen Staatsanwaltschaft in Haft befand, wurde am Freitag, 22.12.2017 dem Haft- und Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim vorgeführt und nach Eröffnung des Haftbefehls in eine Jugendstrafanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Betrugsdezernats bei der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.“