Rhein-Neckar, 22. Februar 2016. (red/me) Am 13. März 2016 findet die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz statt. Aber wie genau funktioniert das eigentlich mit der Wahl? Wie viele Stimmen hat man? Und welche Kandidaten ziehen dann auch tatsächlich in den Landtag ein?
Von Mathias Meder
Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz hat begonnen. Die ersten Stimmen wurden bereits abgegeben – per Briefwahl. Und bis zum 13. März 2016 um 18:00 Uhr können die Wählerinnen und Wähler dies nun noch weiter tun. Danach ist Schluss und die Stimmauszählung beginnt.
Es wird uns Bürgerinnen und Bürgern eben nicht nur am Sonntag, den 13. März ein Wahllokal geöffnet, wo man persönlich erscheinen muss. Man kann sein Wahlrecht auch schon früher ausüben. Wer weiß, dass er am Wahltag verhindert ist, kann sogar online seine Briefwahlunterlagen beantragen.
Wer darf bei der Landtagswahl wählen?
Es gilt das Wahlalter von 18 Jahren. Wer am Wahltag 18 Jahre ist, darf wählen. Darüber hinaus muss man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnen. Im Gegensatz zu vielen Kommunalwahlen, reicht es also nicht EU-Bürger zu sein.
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte wird man normalerweise drei Wochen vor der Wahl auf seine Wahlberechtigung hingewiesen. Wer keine solche Karte erhält und wahlberechtigt ist, sollte sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden. Zur Wahl gehen kann man jedoch auch ohne diese Karte. Man muss dann aber wenigstens seinen Personalausweis mitbringen. Dann steht der Stimmabgabe eigentlich nichts im Weg.
Die personalisierte Verhältniswahl
Die Landtagswahl selbst funktioniert in Rheinland-Pfalz ähnlich wie die Bundestagswahl. Man hat zwei Stimmen. Nur heißen die nicht „Erst- und Zweitstimme“, sondern „Wahlkreisstimme“ und „Landesstimme“. Mit der einen wählt man einen Wahlkreisbewerber und mit der anderen eine Partei.
Entscheidend für die Anzahl der Sitze im neuen Landtag ist dabei die Anzahl der Landesstimmen. Da das Stimmenverhältnis also über die Mehrheitsverhältnisse entscheidet, heißt die Wahl auch Verhältniswahl. Mit Ausnahme der Parteien unterhalb der 5-Prozent-Hürde erhalten die Parteien ihre Sitze entsprechend dem prozentualen Anteil am Gesamtergebnis.
Die persönliche Note bekommt die Wahl durch die Auswahl eines Kandidaten oder einer Kandidatin, die den Wahlkreis vertreten soll. Soll wird sichergestellt, dass aus jedem der insgesamt 51 Wahlkreise mindestens eine Person die Bürgerinnen und Bürger in Mainz vertritt.
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Der Bewerber, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erzielt, hat sein Ticket nach Mainz also schon gelöst. Die übrigen 50 Sitze im Landtag werden entsprechend der Landes- oder Bezirkslisten der Parteien vergeben. Dabei gilt jedoch, dass sogenannte Überhangmandate durch zusätzliche Sitze an die übrigen Parteien ausgeglichen werden, da schließlich das Stimmergebnis der Landesstimmen nicht verzerrt werden soll.
Erst die Partei, dann der Wahlkreis
Wer also einer bestimmten Partei zu mehr Sitzen im Landtag verhelfen möchte, der muss entsprechend die Landesstimme vergeben. Über die Wahlkreisstimme freuen sich die Kandidatinnen und Kandidaten vor Ort, man kann dadurch aber am Endergebnis nichts verändern, sondern nur die aus seiner Sicht besten Bewerber stärken. Sollte man auf seinem Stimmzettel einem parteilosen Bewerber zur Wahl verholfen haben, dann wird die Landesstimme übrigens nicht gezählt. Das ist aber eher ein Fall für die Theorie.
Auf der Website des Landeswahlleiters findet man übrigens alle Landeslisten der Parteien und erfährt ebenfalls, wer die Kandidatinnen und Kandidaten in seinem Wahlkreis sind.
Der größte Fehler bei der Wahl ist nicht zu wählen
Wer nicht weiß, wen er wählen soll oder Angst hat, bei der Wahl irgendwas falsch zu machen, der muss Fragen stellen. Die Kandidatinnen und Kandidaten wollen gewählt werden und kämpfen um jede Stimme. Die kann man fragen. Die Adressen sind bekannt und die meisten verfügen auch über eine eigenen Internetauftritt.
Die häufigsten Fragen zur Landtagswahl beantwortet der Landeswahlleiter auf seiner Website. Um ganz individuelle Probleme lösen können, genügt meist ein Anruf beim Rathaus.
Und sogar in der Wahlkabine kann man sich nochmal umentscheiden. Wer sich bei seiner Stimmabgabe verwählt hat, sollte allerdings besser einen neuen Stimmzettel verlangen, statt irgendwas auf dem Stimmzettel korrigieren. Denn wenn sich zu viele Kreuze, Zusätze oder nicht eindeutig erkennbare Zeichen auf dem Stimmzettel befinden, wird der Stimmzettel ungültig. Nach der Stimmabgabe den Stimmzettel falten und in den Wahlumschlag stecken. Ohne den geht es nicht.