Mannheim/Rhein-Neckar, 22. Mai 2014. (red/ms) Es muss grausam sein, eines seiner Kinder verlieren. Die Mutter von Gabriele Z. berichtete heute, wie es für sie war, von dem Tod ihrer Tochter zu erfahren. Sie war nicht die Einzige, der bei der Schilderung die Tränen kamen. Sie ist immer noch auf eine psychiatrische Behandlung angewiesen. Und sie verklagte den mutmaßlichen Mörder auf Schmerzensgeld. In Anbetracht ihres offensichtlichen Leidens erscheint das absolut gerechtfertigt.

Vor Gericht erzählte nun die Mutter von Gabriele Z., wie sie die Nachricht vom Tod ihrer Tochter erlebt hat.
Von Minh Schredle
Sie muss so stolz auf sie gewesen sein. Wenn Gabrieles Mutter über ihre Tochter spricht, redet sie ausschließlich über Positives. Zum Beispiel darüber, wie alle sie für ihre Allgemeinbildung bewundert hätten. Oft habe man gescherzt, sie sei „eine kleine Politikerin“.
Die Verhältnisse unter denen die Familie lebt, müssen hart sein. Der Vater kann wegen gesundheitlicher Beschwerden nicht mehr arbeiten. Die Mutter arbeitet 40 Stunden in der Woche als Verkäuferin – für umgerechnet etwa 260 Euro im Monat.
Verhandlung muss kurz unterbrochen werden
Als sie schildert, wie sie vom Tod ihrer Tochter erfuhr, spricht sie immer leiser und schluchzt immer lauter, bis sie schließlich in Tränen ausbricht. Richter Ulrich Meinerzhagen beweist Taktgefühl und unterbricht die Verhandlung für zehn Minuten, um der weinenden Frau Gelegenheit zu geben, sich wieder zu sammeln.
Dieser emotionale Ausbruch zeigt deutlich, wie sehr sie noch immer unter dem Verlust zu leiden hat. Sie konnte sechs Wochen lang nicht arbeiten, nachdem ihr Gabrieles tragisches Schicksal übermittelt wurde. Noch immer ist sie auf eine psychiatrische Behandlung angewiesen.
Sie sagt, sie brauche jeden Tag Medikamente. Um zur Ruhe zu kommen. Um noch schlafen zu können. Jede Ecke in ihrer Wohnung erinnere sie an ihre Tochter. Sie hat es lange Zeit gar nicht über sich gebracht, den Koffer mit Gabrieles Gegenständen zu öffnen, den die Polizei ihr bei ihrem Aufenthalt in Deutschland übergeben hat.
5.000 Euro als Richtwert
Wegen dieser massiven psychischen Leiden, verklagte sie Emil S. auf Schmerzensgeld . Dafür wird kein eigenständiges Verfahren stattfinden, noch im laufenden Prozess soll auch dazu ein Urteil gefunden werden. Eine konkrete Summe wurde nicht genannt.
Der Nebenklägervertreter Christian Wiehe verwies allerdings darauf, dass in vergleichbaren Fällen Beträge um die 5.000 Euro gezahlt werden mussten.
Während die Mutter mit sichtlichen Schmerzen von ihren traumatisierenden Erlebnissen erzählt, merkt man allen im Saal ihr Mitleid an. Viele haben ebenfalls Tränen in den Augen – einzig der Angeklagte starrt vollkommen regungslos zu Boden.