Mannheim, 22. November 2018. (red/pm) Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten und für jedes Kind bis zum Schuleintritt ein bedarfsgerechtes Betreuungs- und Bildungsangebot bereitzustellen, sind wichtige strategische Ziele der Stadt Mannheim. Die Kindertagespflege ist neben den Angeboten in Krippen und Kindergärten eine der drei Säulen der vorschulischen Kinderbetreuungsangebote. Im Bereich der unter dreijährigen Kinder macht die Kindertagespflege mit derzeit etwa 700 angebotenen Plätzen gut 25 Prozent des gesamten Angebotes in diesem Alterssegment aus.
Information der Stadt Mannheim:
„Die Kindertagespflege ist in Mannheim somit ein integrierter Bestandteil der Betreuungsangebote und für uns ein ganz wichtiges Angebot in der vorschulischen Kinderbetreuung. Dies nicht nur, weil der Gesetzgeber diese Form der Betreuung der der Krippe gleichsetzt, sondern insbesondere, da es in der Kindertagespflege gelingt, familienähnliche Strukturen im Hinblick auf ein unterschiedliches Alter der „Geschwisterkinder“ abzubilden.
Darüber hinaus ist diese Betreuungsform in der Lage, auf individuelle Zeitwünsche der Eltern flexibler einzugehen, so dass eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben ist“, erläutert Bildungs- und Familienbürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb die Vorzüge dieser Betreuungsform. „Die Eltern schätzen das Angebot. Die elterliche Zufriedenheit spiegelt sich in der Nachfrage, der Belegung von Betreuungsplätzen sowie in positiven Rückmeldungen wider“, so die Bürgermeisterin.
Was ist Kindertagespflege?
Im Unterschied zur Betreuung in Kindertagesstätten, in denen die Kinder in Gruppenform betreut werden, werden die Kinder in der Kindertagespflege von einer geeigneten und qualifizierten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreut. Eltern wählen eine Tagesmutter oder einen Tagesvater für die Betreuung ihres Kindes aus. Das Kind wird von ihr oder ihm in kleineren familienähnlichen Strukturen betreut mit einer starken Bindung zur Bezugsperson. Eine Tagespflegeperson darf bis zu maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Sie kann auch stärker auf individuelle Wünsche der Eltern z.B. nach speziellen Angeboten oder Betreuungszeiten eingehen. Durch die gesetzlichen Regularien und die familiäre, flexible und personengebundene Ausrichtung legt die Kindertagespflege dabei ihren Fokus auf die Betreuung von Kinder im Alter von null bis drei Jahren.
Insbesondere das Angebot „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ hat in den vergangenen Jahren sukzessiv einen Ausbau erfahren. Seit 2007 gibt es in Mannheim diese Form, bei der mindestens zwei Kindertagespflegepersonen maximal neun Kinder zeitgleich betreuen. Die Zahl dieser Angebote ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich von einem Angebot 2007 auf 31 Angebote 2018 angestiegen.
Deutlicher Ausbau um 140 Plätze geplant
In Anbetracht der stadtweit hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen und der weiter steigenden Geburten-zahlen ist ein rascher Ausbau aller Betreuungsformen zwingend erforderlich. Das bedeutet neben dem im Haushalt verorteten Ausbauprogramm für Krippen und Kindergärten auch den Ausbau der Kindertagespflegeplätze. Diese können meist flexibler und zeitnäher als Kita-Plätze eingerichtet werden.
Daher soll der Anteil der Kindertagespflege von derzeit rund 25 auf 30 Prozent ausgeweitet werden. Hierzu sollen in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2021 140 neue Plätze in der Tagespflege für Kinder im Alter von null bis drei Jahren geschaffen werden. Das entspricht 14 Krippengruppen. Im Jahr 2019 sollen dazu 30 geeignete Tagespflegepersonen neu gewonnen werden und bereits im kommenden Jahr 60 Betreuungsplät-ze zur Verfügung stellen. Diese werden nach dem sogenannten „Stufenmodell der Eignungsfeststellung“, auf das Mannheim setzt, überprüft und qualifiziert.
Honorierung von Tagespflegepersonen
„Die überwiegend selbständigen Tagespflegepersonen leisten einen ganz wichtigen Beitrag für die Stadtgesellschaft, den die Stadt Mannheim honoriert und wertschätzt, indem sie die Tagespflegepersonen weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus unterstützt“, betont Freundlieb. So übernimmt die Stadt Mannheim beispielsweise neben dem von Landkreistag, Städtetag und Landesjugendamt (KVJS) empfohlenen Stundenlohn von 5,50 Euro für jedes betreute Kind unter drei Jahren hierfür auch die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung vollumfänglich.
Zusätzlich kann ein Betriebskostenzuschuss beantragt werden. Weiterhin bietet die Stadt Mannheim allen Tagespflegpersonen die notwendigen Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen kostenfrei an. Im vergangenen Jahr belief sich die Höhe der Ausgaben der Stadt in der Kindertagespflege für die laufenden Geldleistungen inklusive Sozialversicherungsbeiträgen an die Tagespflegepersonen auf knapp 5,2 Millionen Euro.
Ab Januar soll zudem der Übergang zum Kindergarten verbessert werden: Die Tagespflegepersonen sollen für Kinder, die auch über das dritte Lebensjahr hinaus weiterhin bei ihnen betreut werden, weil sie keinen Kindergartenplatz erhalten haben – obwohl die Eltern sich bei der Servicestelle Eltern (Meki) um einen solchen bemüht haben – die gleiche Geldleistung erhalten wie bisher, solange bis ein Kindergartenplatz angeboten werden kann. Bis dato verringert sich mit dem dritten Geburtstag des Kindes die Honorierung um einen Euro pro Betreuungsstunde, so dass viele Tagespflegepersonen diese Differenz den Eltern in Rechnung stellen. Der Mehraufwand der Stadt für diese Maßnahme beliefe sich auf etwa 27.000 Euro jährlich. Hierüber sowie über den Ausbau der Kindertagespflege berät der Jugendhilfeausschuss in seiner heutigen Sitzung, die abschließende Entscheidung trifft der Gemeinderat.
Geeignet und qualifiziert
Seit dem Jahr 2000 hat die Stadt Mannheim für den Bereich Kindertagespflege einen eigenen Fachdienst eingerichtet. Im Laufe der Jahre wurde dieser ausgebaut und stellt mit derzeit vier weiteren Kindertagespflegevermittlungsstellen (Caritasverband Mannheim e.V., Freizeitschule, Familiengenossenschaft e.G., Genera-tion Guide GmbH) ein umfassendes und vielfältiges Angebot vor. Die Gesamtverantwortung der Angebote obliegt dem Fachdienst Kindertagespflege des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt der Stadt. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege erteilt nach erfolgreicher Eignungsprüfung und Qualifizierung das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Alle Tagespflegepersonen, die von der Stadt vermittelt werden, müssen somit entsprechend geeignet und qualifiziert sein. Hierzu wird ein bundesweiter Qualifizierungslehrgang angeboten, bei dem Mannheim neben Reutlingen einer von zwei Modellstandorten in Baden-Württemberg ist. Die Qualifizierungslehrgänge für Tagespflegepersonen in Mannheim sind alle nach der neuen Lernmethode des DQR (Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen) kompetenzorientiert ausgerichtet. Weitere Inforationen hierzu erteilt die Leiterin des Fachdienstes, Ingeborg Reinhard-Meyer, Telefon 0621-293-2670.“