Schwetzigen, 22. September 2015. (red/pm) Wie die Stadt Schwetzingen mitteilt, gelten ab sofort neue Regelungen beim Parken in der Herzogstraße und der Dreikönigstraße.
Information der Stadt Schwetzingen:
„In der Herzogstraße ist das Parken nur noch mit Parkschein erlaubt, die Höchstparkdauer beträgt 1 Stunde. Die entsprechenden Parkscheinautomaten wurden aufgestellt. Davon ausgenommen sind Anwohner/innen mit gültigem Parkausweis. Diese dürfen weiterhin kostenlos parken. Auf diese Regelung hatte sich die Verwaltung im Frühjahr mit den dortigen Anwohner/innen geeinigt.
In der Dreikönigstraße gilt dann ebenfalls eine neue Regelung. Hier kann nur noch ein Kurzparkticket für maximal 30 Minuten gelöst werden. Die bestehenden Parkscheinautomaten wurden entsprechend umgerüstet.
Die Änderung der Parkraumbewirtschaftung geht auf einen Beschluss des Gemeinderats vom Frühjahr zurück, der damit eine Forderung aus dem „Forum mobiles Schwetzingen“ umsetzt.“