Weinheim, 22. November 2018. (red/pm) Gaststätten, in denen Wasserpfeifen (Shishas) geraucht oder angeboten werden, müssen ab sofort bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um Kohlenmonoxid-Vergiftungen zu verhindern.
Information der Stadt Weinheim:
„Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Weinheim am 13. November 2018 erlassen und amtlich bekannt gemacht. Demnach müssen solche Räume nunmehr unter anderem mit einer ausreichend starken Lüftungsanlage sowie CO-Warnmeldern ausgestattet sein.
Alle Einzelheiten und Auflagen der Allgemeinverfügung können im Bereich „Bürgerservice-Rathaus-Amtliche Bekanntmachungen“ auf www.weinheim.de nachgelesen werden. Diese sind ab sofort für alle Betreiber von Shisha-Bars verbindlich gültig. In Gaststätten, die die neuen Auflagen nicht erfüllen, ist das Rauchen von Shishas und Wasserpfeifen ab sofort untersagt. Dadurch sollen Rauchgasvergiftungen von Gästen und Beschäftigten verhindert werden.“