Rhein-Neckar, 22. April 2015. (red/pm) Die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises informiert zusammen mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar/Heidelberg über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis:
„Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte am Montag, dem 11. Mai, in Oftersheim informieren.
Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises und der Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar/Heidelberg die Bevölkerung herzlich einlädt, findet um 18:00 Uhr im Bürgersaal des Verwaltungsgebäudes in der Eichendorffstraße 2, statt.
Als Ansprechpartnerinnen zur Beantwortung individueller Fragen stehen Stefanie Kurz vom SKM und Katja Hahn von der Betreuungsbehörde des Kreises vor Ort zur Verfügung. Der Eintritt ist frei. Es wird allerdings um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522 1440 oder per Mail an Iris.Schmitt@rhein-neckar-kreis.de gebeten.“