Mannheim/Rhein-Neckar, 22. Mai 2014. (red/pm) Am kommenden Sonntag, 25. Mai, werden die deutschen Abgeordneten für das Europaparlament und der Mannheimer Gemeinderat für fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigte haben bis Mitte Mai eine Wahlbenachrichtigung erhalten, aus der hervorgeht, ob man für beide Wahlen oder nur für eine Wahl berechtigt ist. Die Wahllokale, die ebenfalls in der Benachrichtigung stehen, sind von 08 bis 18 Uhr geöffnet.
Information der Stadt Mannheim:
„Wer für die Gemeinderatswahl wahlberechtigt ist, hat mit der Wahlbenachrichtigung auch den Stimmzettelblock erhalten. Der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sollte schon zu Hause vorbereitet werden, den für die Europawahl gibt es erst im Wahllokal.
Ins Wahllokal muss der Ausweis mitgebracht werden und die Wahlbenachrichtigung sollte vorgelegt werden. Das erleichtert die Stimmabgabe. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht greifbar hat, kann auch nur mit dem Ausweis wählen.Viele Mannheimerinnen und Mannheimer haben schon gewählt – per Wahlbrief oder im Wahlbüro, weil sie zum Beispiel am Wahltag verreist sind oder aus einem anderen Grund nicht in ihr Wahllokal gehen können.
Briefwahl ist noch möglich
Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben will, kann das noch tun. Dazu einfach den auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckten Briefwahlantrag unterschreiben und bis spätestens Freitag, den 23. Mai, ins Wahlbüro im Rathaus E5 bringen. Das Wahlbüro hat am Freitag bis 18:00 Uhr geöffnet. Nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann auch noch am Samstag bis 12:== Uhr und am Wahltag bis 15:00 Uhr ein Briefwahlantrag gestellt werden. Dafür müssen aber die Voraussetzungen vorher mit dem Wahlbüro telefonisch abgeklärt werden. (Sammelanschluss 293-9566).
Wer persönlich im Wahlbüro wählen möchte, muss dafür den Ausweis mitbringen und wie im Wahllokal sollte auch der Stimmzettel für die Gemeinderatswahl schon vorbereitet sein, dann geht es einfach und schnell. Wer Briefwahlunterlagen im Wahlbüro abholen möchte, benötigt dafür ebenfalls den Ausweis. Wer Unterlagen für andere Wahlberechtigte – auch enge Angehörige – abholen möchte, benötigt zusätzlich eine Abholvollmacht. Die ist auf der Wahlbenachrichtigung schon vorgedruckt.
Wahlbriefe rechtzeitig abschicken
Briefwähler dürfen die rechtzeitige Rücksendung Ihrer Briefwahlumschläge nicht verpassen. Nur Wahlbriefe die bis Sonntag 18:00 Uhr im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Sie sollten deshalb spätestens vor der Freitagsleerung in den Briefkasten eingeworfen werden. Wer später dran ist, kann seine Wahlpost auch noch am Wahltag bis 18:00 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses E5 einwerfen – in keinen anderen Briefkasten der Stadtverwaltung!
Die Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit dem Wahlschein in den Briefwahlunterlagen kann man aber auch in jedem Wahllokal der Stadt Mannheim an der Urnenwahl teilnehmen. Bei der letzten Doppelwahl schickten mehr als zwölf Prozent der Antragsteller die Wahlbriefe nicht zurück. Bei Fragen hilft das Wahlbüro gerne.
Wie wird gewählt?
Bei der Europawahl haben die Wähler eine Stimme und 24 Parteien und Wählergruppen zur Auswahl. Den Stimmzettel gibt es im Wahllokal, er ist 74 Zentimeter lang. Es darf nichts davon abgetrennt werden, dann wäre er ungültig. Deshalb: Einfach nach innen falten und dann in die Wahlurne werfen. Bei der Europawahl werden keine Wahlumschläge verwendet.
Bei der Gemeinderatswahl gibt es mehr Möglichkeiten. Die Wähler haben 48 Stimmen und im Stimmzettelblock neun Einzelstimmzettel der Parteien und Wählervereinigungen mit insgesamt 399 Bewerberinnen und Bewerbern zur Auswahl. Wichtig ist: Wenn man Kennzeichnungen auf dem Stimmzettel vornimmt, dann müssen alle 48 Stimmen durch positive Kennzeichnung vergeben werden.
Es muss also bei allen gewünschten Bewerberinnen oder Bewerbern eine eins oder zwei oder drei hinzufügt werden. Bewerberinnen und Bewerber ohne Kennzeichnung erhalten keine Stimme. Die Streichung überzähliger Bewerberinnen und Bewerber gilt nicht als positive Kennzeichnung. Wenn nicht alle 48 Stimmen vergeben werden, gehen der bevorzugten Liste wichtige Stimmen verloren.
So funktioniert die Sitzverteilung
Die Stimmen zählen immer gleichzeitig für die gewählten Bewerberinnen oder Bewerber und für deren Partei oder Wählervereinigung. Zunächst werden die Stimmen der Parteien oder Wählervereinigungen zusammengezählt und die 48 Sitze nach deren Stimmenanteilen verteilt.
Die Sitze für eine Partei oder Wählervereinigung gehen dann an deren Bewerberinnen oder Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen. Hier wirkt sich dann das Kumulieren und Panaschieren für die Bewerberinnen und Bewerber unmittelbar aus, denn nicht die Reihenfolge auf dem Stimmzettel, sondern allein die höhere Stimmenzahl entscheidet über die Zuteilung der Sitze.
Für die Berechnung der Sitzverteilung kommt zum ersten Mal das Verfahren nach Sainte-Laguë zum Einsatz. Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens findet man im Internet auf www.mannheim.de/wahlen.
Bei Fragen hilft das Wahlbüro im Rathaus gerne weiter. Es ist bis Freitag durchgehend von 09:00 bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet und auch am Samstag bis 12:00 Uhr und am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar: Sammelanschluss 293-9566, Fax 293-9532. Informationen erhalten Sie auch im Internet: www.mannheim.de/wahlen.
Die Ergebnisermittlung können alle Bürgerinnen und Bürger am Sonntag ab 18:00 Uhr im Internet unter www.mannheim.de oder auf der Wahlparty in der Abendakademie in U1 mitverfolgen.
Bitte beachten: Aufgrund der Stimmauszählung bleiben Dienststellen geschlossen
Die Auszählung der Einzelstimmen für die Gemeinderatswahl kann wegen des komplizierten Wahlsystems und der vielen Einzelstimmen erst am Montag und Dienstag nach der Wahl durchgeführt werden. Aus diesem Grund müssen am 26. und 27. Mai im Umkreis des Rathauses E 5 die folgenden Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen bleiben. (In der Klammer: Rufnummer für Notfälle)
- Fachbereich Personal, E 5 (293-9893);
- Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen, E 5 (293-9566);
- Fachbereich Organisations- und Personalentwicklung, E 5 (293-9796);
- Fachbereich Wirtschaftsförderung, E 5 (293-3351);
- Stadtkämmerei, E 4, 1 (293-9432);
- Steueramt, E 4, 10 (293-3001);
- Rechtsamt, E 4, 10 (293-9445);
- Fachbereich Bildung, E 2, 15 (293-3561);
- Wohngeldbehörde, E 2, 15;
- Friedrich-List-Schule, C 6;
Auch alle anderen Dienststellen stellen Personal für die Auszählung ab. Deshalb muss an beiden Tagen in allen Bereichen der Stadtverwaltung mit Betriebseinschränkungen gerechnet werden.“