Rhein-Neckar, 22. August 2016. (red/pm) Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Ziel, die Stärken des Ländlichen Raums auszubauen und somit eine hohe Lebensqualität und eine starke Wirtschaft zu fördern. Anträge für die Aufnahme in das Förderprogramm können bis zum 28. Oktober eingereicht werden.
Information des Landratsamtes Rhein-Neckar:
„Der Ländliche Raum in Baden-Württemberg steht für eine hohe Lebensqualität und eine starke Wirtschaft. Die Stärken des Ländlichen Raums auszubauen und ihn zukunftsfähig zu gestalten, ist Aufgabe und Ziel verschiedener Förderprogramme – wie dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Aktuell hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg das Jahresprogramm 2017 ausgeschrieben. Anträge für die Aufnahme in das ELR-Förderprogramm können noch bis zum 28. Oktober 2016 über die Städte und Gemeinden beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden.
Im Antrag müssen die strukturelle Ausgangslage, die Entwicklungsziele, der Maßnahmenplan mit Einzelprojekten und das Umsetzungs- und Finanzierungskonzept dargestellt sein. Es können Projekte von Unternehmen, Gemeinden sowie von Privatpersonen mit den Schwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen gefördert werden.
Nachhaltigkeit verbessern und Impulse setzen
Ziel des Förderprogramms ist es, die nachhaltige Struktur in ländlich geprägten Gemeinden zu verbessern und Impulse für einen starken ländlichen Raum zu setzen. Zuwendungen gibt es als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form einen Zuschusses. Das Jahresprogramm 2017 konzentriert sich dabei noch stärker als bisher auf die Innenentwicklung, die Belebung der Ortskerne sowie auf die Förderung wohnraumbezogener Projekte. Dabei können unter anderem wohnraumbezogene Projekte mit innovativen Holzbaulösungen in der Tragwerkskonstruktion sogar eine erhöhte Förderung erhalten. Ferner werden Projekte im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ prioritär berücksichtigt.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen oder zum Verfahren gibt es bei den jeweiligen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rp.baden-wuerttemberg.de oder bei Barbara Schäuble Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, E-Mail: barbara.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de, Telefon 06221 522-2501.“