Frankenthal/Mainz, 22. August 2016. (red/pro) Der zu lebenslanger Haft verurteilte Frauenmörder Sascha B. war am 07. Juni bei einem Freigang in Limburg geflohen und konnte am 02. August in Belgien gefasst werden. Heute wurde er den deutschen Behörden überstellt und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
In der Zeit der Flucht hielt sich der Strafgefangene in Deutschland, Frankreich, Spanien und Belgien auf. Unklar ist nach wie vor, ob er die Flucht und seine “Reisen” alleine geplant hat oder von anderen Personen unterstützt worden ist. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal gibt sich in der Sache bedeckt – aus ermittlungstaktischen Gründen.
Sascha B. hatte 1995, damals 25 Jahre alt, eine 46 Jahre alte Frau mit 17 Messerstichen in Ludwigshafen in der Wohnung der Frau getötet. Die Stiche wurden mit solch brutaler Wucht geführt, dass die Stichtiefen deutlich länger waren als die 14,5 Zentimeter lange Klinge der Tatwaffe, einem Fleischermesser.
Er war 1998 überführt worden, nachdem es nach einer Vergewaltigung einen DNS-Treffer gegeben hatte. 1999 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt und saß in der Justizvollzugsanstalt Diez ein. Hier studierte er mit Abschluss Theologie.
Gesuche auf eine Haftentlassung wurden aufgrund einer nicht positiven Prognose abgelehnt. Zur Hafterleichterung wurde im begleiteter Freigang gewährt – diesen nutze er zur Flucht. Bislang ist nicht bekannt, ob er während der Zeit der Flucht gegenüber Frauen gewalttätig geworden ist.
Die Flucht an sich ist nicht strafbar – sämtliche Hafterleichterungen hingegen dürften für Sascha B. auf unbestimmte Zeit gestrichen sein.
Staatsanwaltschaft und das rheinland-pfälzische Innenministerium waren zunächst in der Kritik, weil die Flucht erst eine Woche später durch eine Veröffentlichung in der Bild-Zeitung bekannt geworden war. Die Staatsanwaltschaft begründete die zunächst nicht offene Fahndung mit ermittlungstaktischen Gründen. Zwei Tage später wurde der “Mörder mit dem Allerweltsgesicht” dann per Lichtbild gesucht – Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Verhaftung führten, habe es aber keine gegeben.
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