Rhein-Neckar, 22. November 2016. (red/pol) Das Polizeipräsidium Rheinpfalz rät dazu, Messer jeglicher Art zu Hause zu lassen um Gesetzesverstöße zu vermeiden, denn es kommt nicht auf die Größe an: Selbst das zugriffsbereite Führen sogenannter Einhandmesser ist verboten.
Information des Polizeipräsidiums Rheinpfalz:
“Immer wieder stoßen Polizisten bei Verkehrskontrollen auf sogenannte Einhandmesser. Die Messer sind in der Regel frei verkäuflich und kennzeichnen sich dadurch aus, dass ihre Klinge mit einer Hand herausgeklappt und arretiert werden kann.
Das zugriffsbereite Führen solcher Messer ist grundsätzlich verboten. Ein Transport darf nur in verschlossenen Behältnissen erfolgen. Wer also ein solches Messer in den üblichen Ablagefächern seines Autos aufbewahrt und in eine Kontrolle gerät, verstößt gegen das Waffengesetz und handelt ordnungswidrig. Die Länge der Klinge spielt in diesen Fällen keine Rolle.
Grundsätzlich rät die Polizei dazu, Messer jeglicher Art zu Hause zu lassen um Gesetzesverstöße zu vermeiden und um Missverständnissen vorzubeugen.”