Rhein-Neckar/Ahrtal, 21. Januar 2026. (red/pro) Für das Wochenende kündigen wir einen wesentlichen Beitrag zur Causa Kinderleichen an – das ist aber nur ein Aspekt eines mit Sicherheit hochinteressanten Gesprächs mit einem äußert relevanten Zeitzeugen. Es geht um Fakten gegen Hörensagen. Es geht um Herausforderungen und Haltung, Emotionen und Erschöpfung. Fakten und Fakenews.
Stellungnahme vorab von RNB-Redaktionsleiter Hardy Prothmann
„Sehen Sie mir nach, dass es noch um einen weiteren Aspekt geht, der auch mit „Hörensagen“ zu tun hat und den ich aus diesem Grund umfänglich darstelle, um Fakten gegen Fakenews zu stellen.
Seit August 2024 verfolge ich rechtliche Schritte gegen den Lohnunternehmer, Gasanlagenbetreiber, „Landwirt“ und Alleinunterhalter Markus Wipperfürth aus Pulheim, da er durch Äußerungen, die als üble Nachrede gewertet wurden, versucht hat, meinen Ruf zu schädigen – privat wie beruflich.
Herr Wipperfürth präsentiert sich als Aufklärer und Kämpfer für Transparenz und Meinungsfreiheit. In seinen Beiträgen thematisiert er häufig Verfolgung oder Kampagnen gegen ihn, ohne diese konkret zu belegen.
Im Verfahren gegen t-online ist er vollumfänglich unterlegen: Zunächst vor dem LG Frankfurt, dann vor dem OLG Frankfurt. Das Urteil bestätigt die journalistische Arbeit als zulässig und relevant. Herr Wipperfürth hat sich öffentlich weder zu diesem Urteil noch zur Arbeit des Kollegen Lars Wienand geäußert.
Gegen die Autorin Roswitha K. hat er eine umfangreiche Klage eingereicht. Er setzte sich nur in Teilen durch; der Großteil der Anträge wurde vom LG München II abgewiesen.
Herr Wipperfürth hat in Äußerungen auf Informationen aus meinem Privatleben Bezug genommen, die auf Hörensagen beruhen. Das LG Köln Verbot Wipperfürth per Beschluss (Oktober 2024) bestimmte Äußerungen. Er akzeptierte das nicht. Es folgte ein Urteil des LG Köln (November 2024), das das Verbot bestätigte. Das OLG Köln wies im Juni 2025 die Berufung einstimmig zurück und stellte klar: Es gibt – unabhängig von einer etwaigen Wahrheitsfrage – kein Recht, sich in dieser Weise über mein Privatleben auszulassen. Eine Abschlusserklärung gab es nicht.
Deshalb habe ich Ende 2025 eine Hauptsacheklage beim LG Köln eingereicht. Die Klage ist zugestellt. Die Vertretung hat gewechselt: Statt des Anwalts aus Bonn/Leipzig übernimmt nun eine Kanzlei aus Bielefeld.
Im Kontext hat Herr Wipperfürth Zeugen benannt, gegen die ich ebenfalls vorgehe. In allen Fällen waren dieselben Anwälte involviert (zunächst Riedel, dann Mutschke), die zuerst Wipperfürth mandatiert hatten und später auch für andere Personen aus meinem Umfeld tätig wurden.
In der Hauptsacheverhandlung 2025 gegen meine frühere Nachbarin (vertreten durch die Bielefelder Kanzlei) wurde sie in allen drei Punkten verurteilt. Zudem akzeptierte sie einen Strafbefehl des AG Mannheim, weil sie in einem anderen Verfahren eine wahrheitswidrige eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte – eingereicht durch den Anwalt aus Bonn/Leipzig.
Der Anwalt Thomas Riedel reichte im Herbst 2024 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mannheim ein und regte an, eine psychiatrische Unterbringung zu prüfen. Die Ermittlungen wurden eingestellt, nach Beschwerde (da Wipperfürth nicht angehört worden war) teilweise wieder aufgenommen. Aktuell läuft das Verfahren wegen angeblicher Nachstellung (§ 238 StGB). Ich informiere bei Einstellung.
Herr Wipperfürth hat in einem Verfahren selbst versichert, sich „verfolgt“ und „provoziert“ zu fühlen, weil ich mutmaßlich alle seine Beiträge anschaue und mich gelegentlich äußere. Bislang hat er keinen meiner journalistischen Texte oder Posts inhaltlich angegriffen.
Er verlinkt oft Berichte, die zu seiner Sicht passen, und kritisiert andere als unzuverlässig – ohne eigene Recherchen vorzulegen. Er wiederholt Andeutungen, die seine Follower interpretieren. Jeder kann sich auf seiner Facebook-Seite selbst ein Bild machen.
Nun geht es in die Hauptsache wegen übler Nachrede. Der Anwalt aus Bonn hat an die Bielefelder Kanzlei abgegeben. In Kürze folgt eine weitere Klage wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen; er ist bereits abgemahnt.
Herr Wipperfürth hat sich bislang nicht zum Rauswurf seiner Co-Autorin Sandra Fischer bei der Rhein-Zeitung Ende 2024 geäußert. Fischer hatte einen Artikel über angeblich in einem Auto-Wrack gefundene Kinderleichen veröffentlicht, der als Falschmeldung galt und zu ihrer Kündigung führte. Seitdem tritt sie nicht mehr als Journalistin auf.
Weitere Personen, die für Wipperfürth ausgesagt haben, wurden verurteilt; weitere Verfahren laufen. Alle, gegen die ich vorgehe, haben in mit Wipperfürth verbundenen Sachen eidesstattliche Versicherungen vorgelegt. Zwei Prozesse habe ich bereits vollumfänglich oder in wesentlichen Punkten gewonnen.
Gespräch mit Zeitzeugen
Für das kommende Wochenende plane ich nun die Veröffentlichung eines Gesprächs mit einem Zeitzeugen zu den Methoden Wipperfürths und den Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal als Video. Es wird journalistisch fundiert, transparent und faktenbasiert sein. Die Vorbereitungen sind sowohl inhaltlich als auch juristisch umfassend.
Erfahrungen zeigen: Gesprächspartner aus diesem Umfeld werden teils massiv angegangen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden auch hier Angriffe gegen mich und den Gesprächspartner erfolgen – oft mit Motiven wie „Neid“, „Missgunst“ oder „Rache“.
Neuigkeiten zur Causa Kinderleichen
Dass es sich um neue, wesentliche, bislang weitgehend unbekannte faktenbasierte Aspekte handelt, wird in bestimmten Kreisen schwer vermittelbar sein. Erwartbar ist eine Reaktion nicht zur Sache, sondern ad personam – das ändert nichts am Inhalt.
Mein Gesprächspartner ist beruflich krisenerprobt und informiert. Er wird als Zeitzeuge gelassen und souverän interessante, faktenbasierte und emotionale Aspekte der Situation nach der #Flutkatastrophe im #Ahrtal beleuchten – in einer Form, die einer breiteren Öffentlichkeit noch nicht bekannt ist und einen Beitrag zu künftigen Krisen leisten kann.
Ein zentraler Aspekt: Die Causa „#Kinderleichen“. Das Gespräch bringt Hintergründe aus erster Hand, die ein neues Licht auf Wipperfürth/Fischer werfen und zur Meinungsbildung beitragen.
Ich freue mich sehr darauf!
Hinweis in eigener Sache: Dieses Gespräch hat keinen inhaltlichen Bezug zu anhängigen Rechtsstreitigkeiten – obwohl das erwartbar behauptet werden wird. Im Gegenteil: Die juristischen Auseinandersetzungen belasten meine journalistische Arbeit, weil ein „Generalverdacht“ ohne Argumente immer wieder vorgebracht wird. Soll ich jahrelang auf inhaltliche Themen verzichten? Wohl kaum.
Wie es zum Kontakt kam, wird im Video transparent erklärt.
Herr Wipperfürth wird vorab inhaltlich angefragt – mal sehen, ob er antwortet.
