Mannheim, 19. Februar 2018. (red/pro) Am 28. Januar 2017 kam es in der Innenstadt zu einem schweren Unfall: Ein damals 22-Jähriger raste durch die Quadrate, kollidierte mit einem abbiegenden Fahrzeug und zerlegte seinen Luxussportwagen der Marke Maserati. Eine Person wurde verletzt, der Gesamtschaden liegt laut Polizei bei 130.000 Euro. Jetzt hat ihn das Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Der Verurteilte Muhyeddin Ö. (23) gab sich vor Gericht reumütig. Er habe damals ein falsches Leben geführt und habe als Poser auffallen wollen. Mittlerweile sei er in Therapie und habe sein Leben geändert.
Der Polizei war der Mann bereits 2016 mehrmals als sogenannter Poser aufgefallen – das ist eine Szene von meist jungen Männer mit Migrationshintergrund, die mit häufig technisch veränderten Fahrzeugen durch extrem Laute Motoren und Abgasanlagen durch die Stadt fahren. Polizeidirektor Dieter Schäfer ging mit massiven Kontrollen gegen die Szene vor, was zu bundesweiter Aufmerksamkeit führte und von anderen Polizeibehörden übernommen wurde.
Am 28. Januar 2017, gegen 0:45 Uhr, fuhr der Verurteilte mit seinem 400 PS starken Maserati von der Innenstadt (Fressgasse) stadtauswärts und beschleunigte in der Tempo 30 Zone auf rund 90 Stundenkilometer. Der Fahrer eines VW Caddy tastete sich an der Kreuzung F3/F4 zum Abbiegen in die Kreuzung und konnte den heran rasenden Luxussportwagen nicht erkennen. Es kam zum Zusammenstoß, der Fahrer erlitt ein Trauma der Halswirbelsäule und eine Prellung. Der herumschleudernde Maserati beschädigte weitere Fahrzeuge und war am Ende nur noch Schrott.
Am 03. März 2017 wurde der Heidelberger erneut in Mannheim erwischt – diesmal fuhr er einen Smart, ohne Führerschein. Ein Polizeibeamter erkannte den Mann hinterm Lenkrad.
Die Richter verurteilten den jungen Mann nun zu einer einjährigen Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Der Führerschein bleibt zwei Jahre eingezogen. Die Verurteilung stützt sich auf Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und fahrlässige Körperverletzung.
Damit dürfte die Sache für den Mann allerdings nicht erledigt sein: Im drohen weitere Prozesse der Geschädigten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wegen des Posens wurde der Mann nicht verurteilt – Posen ist nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
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