Mannheim/Heidelberg, 21. April 2015. (red/pro) Heute Abend will der Vorstand des CDU-Kreisverbands Mannheim auf Antrag des Kreisvorsitzenden Nikolas Löbel die Amtsenthebung des Schatzmeisters des Ortsverbands Oststadt/Schwetzingerstadt, Heinrich Braun, entscheiden. Steuerberater Braun will Einblick in die Finanzen des Kreisverbands haben – was ihm nicht ermöglicht wird. Möglicherweise hat das „gute Gründe“.
Von Hardy Prothmann
Vorbemerkung: Das ist ein langer, nicht ganz einfacher Text. Genießen Sie ihn – gerade deswegen.
Der Steuerberater Heinrich Braun gilt als streitbare Persönlichkeit – und als penibel. Was ihn zu einem erfolgreichen Steuerberater macht, der sich gerne mit dem Finanzamt anlegt, indem er fehlerhafte Bescheide angeht. Wer sich also falsch besteuert sieht, sucht beispielsweise Herrn Braun auf – entdeckt der Experte mutmaßliche Fehler, geht es vor Gericht. Hier zählen nur Fakten.
Fragen zur Transparenz werden nach 28 Jahren Parteimitgliedschaft mit Amtsenthebung beantwortet
Am heutigen Mittwochabend wird über Herrn Braun geurteilt – nicht vor Gericht, sondern im Kreisvorstand der CDU. In der Partei ist Herr Braun seit 28 aktives Mitglied, in allen möglichen Positionen war er schon, meist als Schatzmeister. Denn davon versteht er mehr als die allermeisten seiner Parteifreunde.
Der Kreisvorsitzende Nikolas Löbel, der sein jahrelanges Jura-Studium nicht bestanden und im vergangenen Jahr einen Bachelor-Abschluss im Fernstudium erlangt hat, will Herrn Braun aus seinem Amt entheben lassen. Denn die beiden liegen miteinander quer.
Der Hintergrund ist folgender: Juristisch gibt es nur eine Rechtsperson, die CDU Deutschland. Tatsächlich gliedert sich die Bundespartei – in Landes-, Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände. In Sportvereinen heißen die Gliederungen häufig „Abteilungen“. Je nach Größe gibt es auch in Sportvereinen Vorstände der Abteilungen, die über die jeweilige Mitgliederversammlung gewählt werden. So auch bei der CDU – die einzelnen Verbände haben ihre eigenen Vorstände und ihre eigene Vereinskassen, ob bar oder auf der Bank oder beidem. Machen die jeweiligen Verbände eine Veranstaltung, geben sie Geld aus und versuchen Geld einzunehmen.
Jeder Euro „Zuwendung“ gibt 38 Cent „Teilfinanzierung“ für Parteien

Was ist mit den CDU-Finanzen los – fragt sich Chefredakteur Hardy Prothmann. Die Recherche ist zäh und jede Antwort erzeugt neue Fragen. Foto: sap
Ab hier wird es interessant: Erzielen die Parteien Einnahmen, beispielsweise durch Mitgliedsbeiträge oder durch Spenden, haben sie Anspruch auf Förderung – konkret erhalten sie 38 Cent für jeden Euro „Zuwendung“. Bis zum 30. September, so sieht es das Parteiengesetz vor, müssen die Parteien ihre Rechenschaftsberichte für das Vorjahr beim Präsidenten des Deutschen Bundestags einreichen. Eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember ist möglich. Um es einfach zu verdeutlichen: Weist eine Partei also eine Million Euro an „Zuwendungen“ aus, erhält sie darauf vom Staat 380.000 Euro als „Teilfinanzierung“ nach Paragraf 18 Parteiengesetz.
Von dieser unglaublich satten Subventionierung, die an die Bundespartei geht, möchten die Gliederungen natürlich den „ihnen zustehenden“ Anteil haben. Sprich: Hat ein Landesverband mit 100.000 Euro dazu beigetragen, will der 38.000 aus diesen Zuschüssen, der Kreisverband, der 10.000 Euro Zuwendungen erzielt hat, will 3.800, der Ortsverband mit 1.000 Euro 380 Euro – außer, man einigt sich anders.
Erst Rechenschaftsbericht, dann Kohle
Jede Ebene erstellt einen eigenen Rechenschaftsbericht, sofern es eine übergeordnete Ebene gibt, erstellt diese zusätzlich einen „konsolidierten“ Rechenschaftsbericht. Und hier wird es spannend. Angenommen, die untergliederten Ortsverbände haben 10.000 Euro Zuwendungen erhalten, weist der Kreisverband genau diesen Betrag aus. Hat der Kreisverband selbst schlecht gewirtschaftet oder sogar Schulden, ist das egal. Die „Teilfinanzierung“ gibt es auf Zuwendungen. Und im Beispiel sind das 3.800 Euro. Ob er diese an die Ortsverbände abführt oder nicht, hängt wieder von den Statuten und Beschlüssen ab.
Im konsolidierten Bericht kann der Kreisverband nach außen zudem seine eigene Lage „schönen“. Hat er Schulden gemacht, verrechnet er diese mit den Vermögen der Ortsverbände. Ist der Kreisverband mit 10.000 Euro in den Miesen, weist er „konsolidiert“ einen „ausgeglichenen Haushalt“ aus.
Der Cash-Pool – null Transparenz, aber Überforderung
Genau das interessiert den Steuerberater Heinrich Braun als Schatzmeister des Ortsverbands. Er will nicht den konsolidierten Bericht sehen, sondern den Einzelbericht des Kreisverbands. Darauf hat er nach den Statuten Anspruch, Einsicht konnte er bis heute keine nehmen.
Offenbar hatte der CDU-Kreisverband Geldprobleme, denn vor einiger Zeit wurden die Ortsverbände aufgefordert, ihre flüssigen Mittel in einen „Cash-Pool“ beim Kreisverband einzuzahlen. Hierzu muss man wissen, dass Banken Kredite nur noch auf beim Kreditnehmer vorhandene Vermögen geben, da der Durchgriff auf Untergliederungen nicht oder nur schwer möglich ist. Fortan waren die Ortsverbände also ohne eigenes Geld und der Kreisverband musste aufgelaufene Rechnungen der Ortsverbände bezahlen und verbuchen. Damit scheint man überfordert gewesen zu sein und löste den Cash-Pool wieder auf – die Rückzahlung der Gelder an die Ortsverbände aber zog sich hin. Mit dem Abfluss schmälert sich auch die Kreditlinie des Kreisverbands.
Sind „Zuschüsse“ „Zuwendungen?
Noch im vergangenen Jahr, so schildert es Herr Braun, wurde er vom damaligen Vorstand Claudius Kranz aufgefordert, die Überlassung des Ortsverbandsvermögens als „Zuschuss“ an den Kreisverband zu verbuchen. Der weigerte sich:
Wenn man das als Zuschuss bucht, dann ist das Geld weg. Wir hätten keinen Anspruch mehr darauf und hingen vom Good-will des Kreisverbands ab. Ich wollte, dass der Ortsverband Eigentümer bleibt.
In der CDU wird kolportiert, die Ortsverbände hätten eh keinen Anspruch auf eigenes Vermögen, der Kreisverband könnte immer darüber verfügen – das ist nur die halbe Wahrheit. Die Bezirksverbände können über die Kreisverbandsvermögen verfügen, die Landesverbände über die der Bezirksverbände und so weiter. Mit einem Wort: Letztlich verfügt der Bundesvorstand über alles Geld der Gliederungen – doch das ist theoretisch und im praktischen Alltag führt jeder seine Kassen und ist dafür verantwortlich.
Weil Heinrich Braun sich nach eigenen Angaben ordentlich anstrengen musste, um einen vergleichsweise kleinen vierstelligen Betrag zurück zu erhalten und der Cash-Pool ihn sowieso irritierte, beschloss er, sich mal die Kreisfinanzen anzuschauen. Doch das will ihm nicht gelingen, weil man ihm nur die Einsicht in den konsolidierten Bericht anbietet und – so seine Darstellung – das leider auch nicht klappt, weil die Terminlage so schwierig sei, siehe Oberbürgermeisterwahlkampf.
Schuldzuweisungen und Tatsachen
Aus Trotz hält er deswegen den Rechenschaftsbericht des Ortsverbands zurück. Weil damit ein ordentlicher konsolidierter Bericht an den Bezirksverband nicht möglich sei, komme er nach Ansicht des Kreisvorsitzenden Nikolas Löbel „schuldhaft seinen Pflichten nicht nach“. Konsequenz: Er soll des Amtes enthoben werden. Tatsächlich könnte man den Rechenschaftsbericht auch extern erstellen lassen – wäre er so wichtig, hätte dies schon längst geschehen können, denn Paragraf 12 der Finanzordnung der CDU Baden-Württemberg regelt das.
Die Statutenbroschüre der CDU Deutschland wiederum regelt in deren Finanz- und Beitragsordnung, wann welche Ebene den Rechenschaftsbericht über alle Ein- und Ausgaben sowie das Vermögen vorzulegen hat: Die Kreisverbände bis 31. März, die Landesverbände bis 30. Juni. Für Ortsverbände gibt es keine definierte Regelung.
Verbände, die nicht fristgerecht abliefern und weswegen es in Folge zu einer „Kürzung“ der Teilfinanzierung kommt, „haften“ laut CDU-Satzung in der Höhe der nicht erhaltenen Zuschüsse. Ob eine nicht-existierende Rechtsperson überhaupt haften kann, sei mal dahingestellt. Konkret bedeutet das: Der Kreisverband hätte seinen Rechenschaftsbericht bis spätestens 31. März dem Bezirksverband vorlegen müssen. Ganz egal, ob ein Rechenschaftsbericht eines Ortsverbands fehlt.
Wie es ausschaut, hat auch der Kreisverband seinen Bericht noch nicht vorgelegt – folglich ist auch der Kreisverband Mannheim gegenüber dem Bezirksverband in Verzug und damit könnte man, würde man auf Bezirksverbandsebene dieselbe Haltung vertreten wie Herr Löbel als Kreisvorsitzender gegenüber dem Schatzmeister eines Ortsverbands, nun ein Amtsenthebungsverfahren entweder gegen den Schatzmeister des Kreisverbands oder gegen Herrn Löbel, der offenbar für den Schatzmeister spricht, anstrengen. Auf Anfrage unsererseits an den Schatzmeister Thorsten Bock antwortete nämlich in dessen Namen Herr Löbel. Doch dazu später.
Maximalschaden 380 Euro – laut Löbel „fünfstelliger Bereich“
Laut Satzung würde also der Landesverband, der Bezirksverband, der Kreisverband und letztlich der Ortsverband für entgangene Zuschüsse „haften“. Da der Ortsverband über ein Vermögen von rund 1.000 Euro verfügt und nur rund 35 Euro Ausgaben in 2014 hatte, wäre eine „Höchsthaftung“ von 380 Euro der Fall – vorausgesetzt, diese 1.000 Euro sind in Summe eine zuschussfähige Zuwendung in 2014. Höher kann der Schaden nicht sein – denn das Parteiengesetz sagt nicht, dass „vollständige“ Rechenschaftsberichte eingereicht werden müssen, sondern nur, dass die dort aufgeführten Zuwendungen „teilfinanziert“ werden.
Zwar muss der Rechenschaftsbericht der Bundespartei von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt sein – aber das Fehlen eines Rechenschaftsberichts eines Ortsverbands kann wie eine fehlende Quittung gelten – die wird halt nicht angerechnet und ist damit ein „Schaden“ für die Partei. Wie beschrieben: Im Fall des Ortsverbands Oststadt/Schwetzingerstadt entspräche ein denkbarer „Maximalschaden“ 380 Euro.
Heinrich Braun ist wie schon erwähnt, ein penibler Typ. Berufskrankheit sozusagen. Ihn stört, dass keine Transparenz vorliegt und sagt:
Aus diesem Grund („falsche Darstellung der Sachverhalte“ durch Herrn Löbel, Anm. d. Red.) war es mein Anliegen, im Frühjahr 2015 die Kreisfinanzen zum Stichtag 31.12.2014, persönlich zu prüfen. Auf den letzten beiden Wahlparteitagen der CDU wurden keine ordnungsgemäßen Kassenberichte vor dem Parteitag abgehalten, nicht einmal Zahlen genannt.
Und Herr Braun wäre nicht Herr Braun, wenn er nicht alle Zusammenhänge durchdeklinieren würde:
Eine Meinungsbildung über den Zustand der Finanzen war somit nicht möglich, eigentlich auch kein Entlastungsbeschluß durch die Mitglieder. Es erscheint, daß die Schulden des CDU-Kreisverbandes durch Verrechnung der Guthaben der vielen Ortsverbände in ihrer Höhe intransparent gemacht wurden. Daher forderte ich den Vorsitzenden Löbel seit Februar unzählige Male auf, den Einzelbericht der Kreis-CDU vorzulegen. Nicht einen konsolidierten Gesamtbericht, der die Schuldenbeziehung zu den Ortsverbänden ausblendet.
Herr Löbel verweigerte dies faktisch fortlaufend mit dem Hinweis, daß er „irgendwann später“ mal „den Bericht“ in meiner Kanzlei vorlegen würde. Bewußt läßt er in seiner Korrespondenz stets den Begriff „Einzelbericht“ weg, um seiner Pflicht, über die Finanzen nur der Kreis-CDU, nicht nachkommen zu müssen. Er meint stets den verschleierten Bericht.
Nikolas Löbel wiederum begründet in seinem Schreiben an den Vorstand den Antrag zur Amtsenthebung so:
„Strafzahlung“? Es gibt keine „Strafzahlung“ – keine Partei ist verpflichtet, einen Rechenschaftsbericht einzureichen. Es werden auch „keine Staatszuschüsse“ in Gänze einbehalten, weil irgendein Glied nicht gemeldet hat – es wird nur bezuschusst, was gemeldet wird. Definiert man „Strafzahlung“ als Haftung für entgangene Zuschüsse, ist der „Höchstbetrag“ wie oben beschrieben 380 Euro.
Richtig brisant sind diese Zeilen des Steuerexperten Heinrich Braun:
Es ist auch von Seiten aller Ortsverbände notwendig, die korrespondierende Buchung des Kreisverbandes zu überprüfen, damit deren Guthaben nicht als Zuschüsse, also in falscher Weise als Einnahmen erfaßt werden (§ 26 PartG). Als Einnahmen gelten auch die Freistellung von üblicherweise entstehenden Verbindlichkeiten (gegenüber der Ortsvereine). Eine so möglicher Weise vorgetäuschte Einnahmen-Erhöhung würde auch eine höhere Zuwendung durch den Bezirksverband der CDU Nordbaden auslösen. (Noch ist unbestätigt, daß die Mannheimer Kreis-CDU dort erhebliche Schulden hat oder Zuschüsse zurückgehalten werden).
In der angedeuteten Konsequenz könnte das bedeuten: Die Ortsverbände zahlen an den Kreisverband. Dieser verbucht die Zahlungen als „Zuwendungen“. Diese wären laut Buchung „zuschussfähig“. Es gibt 17 Ortsverbände. Nach unseren Recherchen kennen wir die Vermögenslage von vier Ortsverbänden. Diese betragen mehr als 10.000 Euro. Eine Übertragung dieser Gelder als „Zuwendung“ von 10.000 Euro beim Kreisverband verbucht, würde also eine „Teilfinanzierung“ von 3.800 Euro auslösen. Und das wäre ein Betrugsfall – wenn das vorhandene Vermögen der Ortsverbände als im Kalenderjahr erzielte „Zuwendung“ umdeklariert würde.
Würden diese Gelder später zurückerstattet und im Jahr darauf erneut aus dem Vermögen als „Zuwendung“ verbucht, hätte man so eine Art „perpetuum money“ oder „perpetuum bimbes“ erfunden. Mit satter „38-prozentiger Verzinsung“. Unvorstellbar? Eigentlich schon, denn das wäre ein handfester Betrug und eine sehr krasse Parteifinanz-Affäre.
Heinrich Braun ist ein Mann der Zahlen. Und für ihn gilt:
Ich treffe zu überhaupt nichts irgendeine Aussage, wenn ich keine Fakten habe. Der Vorstand wird also über einen Antrag, mich des Amtes zu entheben, entscheiden, ohne dass ich gehört worden bin. Der Vorstand entscheidet also allein nach Darstellung von Herrn Löbel und der stellt die Dinge falsch dar.
Die Chance, sein Begehr vorzustellen, wurde ihm von Nikolas Löbel versagt.
Auf jeden Fall eskalierte nun die Diskussion in der CDU, da man mir als Schatzmeister vorhielt, die Mannheimer CDU könne Zuschüsse in fünfstelliger Höhe, ja gar Strafzahlungen vergegenwärtigen. Es wäre nämlich eine gesetzliche Frist abgelaufen, was diese Rechtsfolge auslösen würde. Die Darstellung ist bereits rechtlich falsch. Ein Rechenschaftsbericht einer Partei ist bis 30. September Folgejahr einzureichen (§ 19a Abs. 3 ParteiG), was verlängerbar ist (und immer wird). Die Fristen werden unabhängig von der inhaltlichen (materiellen) Richtigkeit gewahrt. Eine Strafzahlung gibt es für eine verspätete Einreichung nicht. Aus diesem Grunde sind die Drohungen seitens Löbels maßlos falsch und übertrieben. Der OV Oststadt hat zudem nur Ausgaben von 35 € im Jahr 2014, keine Einnahmen (weil der Kreisverband alles für sich beansprucht); es ist ausgeschlossen, daß hierdurch – selbst bei Fristüberschreitung – die behaupteten Folgen eintreten könnten.
Pikant: Nach unseren Informationen prüft der Bezirksverband die finanziellen Verhältnisse des Kreisverbands Mannheim. Warum, wieso, weshalb? Das ist unklar. Heinrich Braun wollte auch dazu gerne Auskunft – die bekam er nach eigener Aussage nicht. Heinrich, der Penible, schreibt:
Mangels Einblick in die Kreisfinanzen hielt ich es aus allen diesen Umständen (noch) nicht vertretbar, einen Bericht zu unterzeichnen, mit dem eventuell die Guthaben aller Ortsverbände als Einnahmen des Kreises suggeriert werden. Eine vorsätzliche Verweigerung meinerseits, nämlich den Bericht fertig zu stellen gab es zu keinem Zeitpunkt. Dies hätte vor Monaten bei Vorlage des Einzelberichtes durch Löbel sofort erfolgen können.
Der Kreisvorsitzende Nikolas Löbel wurde von uns in Bezug auf unseren ersten Bericht zur unklaren Finanzlage angeschrieben. Darauf erhielten wir keine Antwort – kein Wunder, bestätigen uns doch mehrere Quellen, dass Herr Löbel unsere Berichterstattung für „unseriös“ hält. Herr Löbel, gescheiterter Jura-Student und Fernstudium-Bachelor hält auch einen erfolgreichen Steuerberater, der solange Mitglied in der CDU ist, wie Herr Löbel alt ist, nämlich 28 Jahre, offenbar für jemanden, den man „des Amtes entheben muss“, weil er unbequeme Fragen stellt.
Nachdem wir den Schatzmeister des Kreisverbands, Thorsten Bock, mit der Bitte um Einsicht in die Rechenschaftsberichte der vergangenen Jahre angeschrieben haben, antwortete Herr Löbel „in Abstimmung“ mit dem Schatzmeister:
Der CDU-Kreisverband ist im Sinne des Parteiengesetzes eine Gliederung der Bundespartei. Das Parteiengesetz schreibt eine Veröffentlichungsplicht der CDU Deutschlands gegenüber dem Deutschen Bundestag vor. Die einzelnen Berichte der CDU Kreisverbände (Gliederungen) fließen in diesen Gesamtbericht der Bundespartei ein.
Den haben wir uns besorgt. Bundestagsdrucksache 18/4300. Diese Übersicht der Rechenschaftsberichte aller im Bundestag vertretenen Parteien umfasst die Darstellung der Bundes- und Landesverbände und Spender über 10.000 Euro, die laut Parteiengesetz aufgeführt werden müssen. Darunter gibt es keinerlei Informationen, die man überprüfen könnte.
Auf Anfrage an die Bundespressestelle erfahren wir, dass man keine Auskunft unterhalb der Landesverbände geben kann. Auf Nachfrage, wer denn Auskunft geben könnte, erhalten wir den Tipp: Fragen Sie doch die Bundes-CDU. Den Tipp hatten wir auch schon von Herrn Löbel bekommen.
Natürlich stellen wir der Bundes-CDU die Frage, auch, wenn wir keine Antwort erwarten. Wir recherchieren weiter.