Mannheim, 22. April 2020. (red/pro) Polizei und Ordnungsdienst hatten in den vergangenen Wochen „alle Hände voll zu tun“. Allein nach Ostern gingen 580 Vorgänge bei der Bußgeldstelle ein.
Wie hoch die Zahl genau ist, konnte die Stadt Mannheim auf Anfrage (Antwort Stand 17. April) nicht beantworten, da es „häufig wegen der speziellen Corona-bedingten Situation länger dauern kann, bis die registrierten Vorgänge bei der Bußgeldstelle eingehen“.
Die 580 Fälle beziehen sich vor allem auf die Zeit vor Ostern. Ob in allen Fällen Bußgelder erhoben werden, werde erst im Rahmen der Vorgangsprüfung entschieden. Auch über die Höhe der Bußgelder insgesamt könne man deshalb aktuell keine Aussage treffen.
Die häufigsten Verstöße sind verbotene Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit (Verstoß gegen das Kontaktverbot – Corona-Verordnung § 3), gefolgt von der Nichteinhaltung des Aufenthaltsverbots auf bestimmten Plätzen. Wo ein Aufenthaltsverbot gilt, ist durch die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim geregelt (www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften). In beiden Fällen drohen Bußgelder in Höhe von 200 Euro.
Die meisten Ordnungswidrigkeiten wurden laut Stadt bislang in der Neckarstadt und in der Innenstadt festgestellt.