Ladenburg, 21. Juli 2011. (red) In ein Ehrenamt wie das eines Gemeinderats gewählt zu werden, ist nicht ganz einfach. Noch schwieriger ist es, dieses Amt wieder „abzugeben“. Gerhard Kleinböck (SPD), hat gestern im Gemeinderat angekündigt, dass er das Amt niederlegen will. Auf die Begründung darf man gespannt sein.
Von Hardy Prothmann
Gerhard Kleinböck will kein Stadtrat mehr sein und den Gemeinderat verlassen. Das hat er gestern im Gemeinderat angekündigt. Bürgermeister Rainer Ziegler sagte, er habe dazu am vergangenen Samstag einen Brief erhalten.
Das ist mysteriös. Beide sind in der SPD und kennen sich gut. Was bedeutet das für diese Art der öffentlichen Ankündigung und Kommunikation?
Ganz ehrlich? Keine Ahnung.
Die Ankündigung von Gerhard Kleinböck, dass er sein Gemeinderatsmandat niederlegt, erstaunt. So einfach geht das nicht. Der einfachste Grund ist: Er zieht weg und ist kein Ladenburger mehr.
Alle anderen Gründe sind „schwierig“ und man darf gespannt sein, was der Grund sein soll.
In der Gemeindeordnung heißt es:
-§ 16
Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit(1) Der Bürger kann eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden verlangen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Bürger
1. ein geistliches Amt verwaltet,
2. ein öffentliches Amt verwaltet und die oberste Dienstbehörde feststellt, daß die ehrenamtliche Tätigkeit mit seinen Dienstpflichten nicht vereinbar ist,
3. zehn Jahre lang dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat angehört oder ein öffentliches Ehrenamt verwaltet hat,
4. häufig oder langdauernd von der Gemeinde beruflich abwesend ist,
5. anhaltend krank ist,
6. mehr als 62 Jahre alt ist oder
7. durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird.Ferner kann ein Bürger sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat oder Ortschaftsrat verlangen, wenn er aus der Partei oder Wählervereinigung ausscheidet, auf deren Wahlvorschlag er in den Gemeinderat oder Ortschaftsrat gewählt wurde.
(2) Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet bei Gemeinderäten der Gemeinderat, bei Ortschaftsräten der Ortschaftsrat.
(3) Der Gemeinderat kann einem Bürger, der ohne wichtigen Grund eine ehrenamtliche Tätigkeit ablehnt oder aufgibt, ein Ordnungsgeld bis zu 1 000 Euro auferlegen. Das Ordnungsgeld wird nach den Vorschriften des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes beigetrieben. Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf ehrenamtliche Bürgermeister und ehrenamtliche Ortsvorsteher.
Gerhard Kleinböck verwaltet kein geistliches Amt, kein öffentliches, er ist nicht zehn Jahre im Gemeinderat oder anhaltend krank, nicht mehr als 62 Jahre alt.
Ist er in der Fürsorge für seine Familie behindert? Oder häufig beruflich abwesend? Was wird er als Grund für sein Ausscheiden angeben?
Er ist Mitglied des Landtags. Dafür muss er oft nach Stuttgart. Sicher ist das belastend für die Familie und er ist viel unterwegs. Aber das gilt auch für seinen „Kollegen“ Hans-Ulrich Sckerl von Bündnis90/die Grünen. Der ist auch Stadtrat in Weinheim und Kreisrat und hat bislang keine Mandatsniederlegung beantragt.
Was also soll der Grund sein? Vielleicht die „Sitzungsmüdigkeit“? Das wäre kein ausreichender Grund.
Spätestens kommenden Mittwoch, den 27. Juli 2011, wird man es in der Sondersitzung des Gemeinderats erfahren.