Heidelberg/Rhein-Neckar, 21. Mai 2014. (red/pol) Nachdem am vergangenen Sonntag, 18. Mai, ein vierjähriger Junge in einem Gartenpool im Stadtteil Wieblingen ertrunken war, hatten die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und die Staatsanwaltschaft Heidelberg die Ermittlungen zur Ursache übernommen. Wie diese Ermittlungen ergaben, liegen keine Hinweise auf ein Fremdverschulden oder eine unsachgemäße Absicherung des Pools durch den Eigentümer vor.
Information der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:
“Nach den Feststellungen der Kriminaltechniker, war der Junge zunächst über einen Holzzaun geklettert, den der Eigentümer des Grundstücks um den Pool errichtet hatte. Anschließend hatte er sich zur metallenen Einstiegsleiter des Beckens begeben, wo er offenbar auf einem Tritt ausrutschte und in den Pool stürzte.
Das Kind hatte am Sonntagnachmittag, unbemerkt von seiner Familie, das Haus verlassen, um draußen zu spielen. Nachdem die Familie den Jungen vermisst hatte, suchten die Eltern zusammen mit Nachbarn die Umgebung rund eine Stunde intensiv nach ihrem Sohn ab.
Gegen 16.30 Uhr wurde der Vierjährige im Gartenpool eines Nachbargrundstücks leblos aufgefunden. Unter Reanimationsbedingungen war das Kind noch mit einem Rettungswagen in eine Klinik eingeliefert worden, wo es trotz aller intensivmedizinischen Bemühungen noch am frühen Sonntagabend verstorben war.
Der Vierjährige war zusammen mit seinen Eltern und zwei älteren Geschwistern Anfang 2014 aus Saudi-Arabien nach Heidelberg gekommen, wo eines der Kinder in der Universitätsklinik Heidelberg fachmedizinisch behandelt wurde. Nach dem Tod des Jungen kehrte die gesamte Familie in ihr Heimatland zurück. Der Leichnam des Jungen wurde nach dort überführt.”